Verpackungen – Registrierungspflicht für alle

2019 bringt erhöhte Transparenz und mehr Bürokratie

Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst damit die bisherige Verpackungsverordnung ab. Im Unterschied zur alten Regelung gilt dann eine Pflicht zur Registrierung bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ unter www.verpackungsregister.org. Die Registrierung ist ab Ende August 2018 möglich.

Die neue Datenbank namens „LUCID“ soll nach dem Willen des Gesetzgebers Transparenz darüber herstellen, ob alle dazu verpflichteten Unternehmen sich auch tatsächlich an der Lizenzierung ihrer Verpackungsmengen beteiligen – im ...

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