Vogelgrippe, EHD und Wiederkäuerfütterung

Ausschuss Tierische Produktion tagte in Bekond

Der Ausschuss Tierische Produktion der Landwirtschaftskammer kam unter dem Vorsitz von Stefan Fiedler zu einer wichtigen Sitzung zusammen, die sich unter anderem mit der aktuellen Situation der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz, der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (EHD), den neuen GfE-Empfehlungen zur Energie- und Nährstoffversorgung von Milchkühen und der Entwicklung der Pferdezucht in Rheinland-Pfalz beschäftigte.

Der Ausbruch der aviären Influenza geht für viele Geflügelhalter bereits mit einer Aufstallpflicht einher. Dies wurde im Ausschuss Tierische Produktion ebenfalls thematisiert.

Foto: Landpixel

Per Videoschalte präsentierte Dr. Christina Hirsch von CEVA Tiergesundheit einige Fakten zur Viruserkrankung Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD). Die EHD ist eine anzeigepflichtige Tierseuche der Kategorie D und E, das heißt, es findet bei Erregernachweis keine Tötung der positiven Tiere, aber auch keine Entschädigung statt. Die Symptome der Erkrankung sind klinisch kaum von den Symptomen der Blauzunge (BTV) zu unterscheiden. Es gibt sieben verschiedene Serotypen von EHD und die Übertragung wird wie bei BTV, durch Mücken verursacht. Ein Nachweis über eine aktuelle EHD-Erkrankung ist nur durch einen PCR-Test möglich. Die beste Prävention vor einer EHD-Erkrankung sei laut Dr. Hirsch die Impfung aktuell gegen Serotyp 8. Diese soll zweimal im Drei-Wochen-Rhythmus und danach alle sechs Monate erfolgen. Alle Rinder ab einem Alter von zwei Monaten können geimpft werden. Einige Ausschussmitglieder plädierten für eine Impfpflicht, um Herdenimmunität zu erhalten, zur schnelleren Eindämmung der Seuche, auch wenn dies mit hohen Kosten und Aufwand verbunden sei. Daraufhin spricht sich der komplette Ausschuss Tierische Produktion mehrheitlich für eine Impfpflicht aus und möchte diese Thematik weiter vorantreiben.

Aufstallpflicht für viele Geflügelbestände

Des Weiteren wurde das aktuelle Geschehen zur Vogelgrippe (Aviäre Influenza) behandelt. Die Anordnung der Aufstallpflicht der Geflügelbestände erfolgt auf Landkreisebene, am Tage der Sitzung bestand Aufstallpflicht in vier Landkreisen, aber weitere Landkreise folgten zeitnah. Im Seuchenfall stelle die Wiederbeschaffung der Tiere das größte Problem dar, weil zu wenig Geflügel vorhanden ist, als dass Tiere zugekauft werden könnten. Außerdem entstand eine kurze Diskussion zur Vermarktungsnorm, da die Handhabung hier seitens der Geflügelhalter sehr kritisch gesehen wird. Ökologisch wirtschaftende Betriebe dürfen ihre Produkte auch bei Aufstallpflicht als Bio-Standard vermarkten, wohingegen konventionell wirtschaftende Betriebe, die Freilandhaltung haben, bei Aufstallpflicht ihre Produkte nur noch als Bodenhaltung vermarkten dürfen, was zu Einnahmeeinbußen der Betriebe führt.

Neues Berechnungssystem der Wiederkäuerfütterung

Dr. Thomas Priesmann vom DLR Eifel stellte das neue Berechnungssystem für die Energie- und Proteinversorgung in der Wiederkäuerfütterung vor. Er erläuterte, wie sich die neuen Parameter berechnen und welche Änderungen dies in der Rationsgestaltung mit sich bringt.

In der Berechnung der Energieversorgung von Milchkühen gibt es im neuen System den Parameter NEL (Netto-Energie-Laktation) nicht mehr, dieser wird abgelöst von der Größe ME (metabolische Energie). Somit wird in der Energieberechnung zum Beispiel nicht mehr zwischen laktierenden Milchkühen und Mastbullen unterschieden und die Energieberechnung ist für alle Wiederkäuer gleich. Zusätzlich wird der neue Parameter Futteraufnahmeniveau (FAN) in die Rationsberechnung mit einbezogen. Bei der Proteinversorgung setzt das neue System auf internationale Begrifflichkeiten, dabei steht „sid“ für „small intestinal digestible“ also dünndarmverdauliches Protein (P) beziehungsweise Aminosäuren (AA). Diese neuen Parameter sidP und sidAA lösen die „alten“ Kenngrößen Rohprotein (XP), nutzbares Rohprotein (nXP) sowie die ruminale Stickstoffbilanz (RNB) ab. Die Begründung hierfür ist, dass Wiederkäuer einen Bedarf an essenziellen Aminosäuren haben, der Absorption aus dem Dünndarm gedeckt werden muss.

Im Rahmen der Ausschusssitzung stellte Hans-Willy Kusserow, der bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz die Pferdehalter und- züchter betreut und berät, sehr eindrücklich dar, wie sich die Pferdezucht im hiesigen Bundesland in den letzten Jahren und Jahrzehnten entwickelt hat. Kusserow stellte anhand von Bestands- und Tierzahlen dar, dass sich die Rahmenbedingungen in der Pferdezucht beziehungsweise sogar allgemein in der Tierzucht und deren Aufgabenstellung grundlegend geändert haben. Der Staat habe sich in den letzten Jahrzehnten schrittweise aus der operativen Tierzucht herausgezogen und ein hohes Maß an Verantwortlichkeiten hin zu privaten Organisationen verschoben. Der Staat konzentriere sich heute stärker auf die Schaffung von Rahmenbedingungen, Förderprogrammen für den Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl und die Erhaltung seltener Rassen als Genpool und Kulturgut. Die Aufgaben des Pferdes haben sich weg von der Landwirtschaft hin in den privaten Bereich als Partner in Sport, Breitensport und Freizeitgestaltung entwickelt. Die deutsche Zuchtverbandslandschaft hat sich bereits stark verändert und werde sich auch weiterhin verändern.

Tierkörperbeseitigung in RLP und dem Saarland

An diesem Sitzungstag wurde außerdem über den aktuellen Stand der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz berichtet. Alle notwendigen Satzungsänderungen für einen Zusammenschluss des Zweckverbandes Südwest mit dem Zweckverband Neckar-Franken wurden beschlossen, sodass die Tierkörperbeseitigung zum 1. Januar 2026 in Rheinland-Pfalz und dem Saarland rekommunalisiert ist. Sobald ein offizielles Schreiben zum Zusammenschluss vorliegt, wird dies veröffentlicht und auch allen Verbänden zugehen.

An den notwendigen Gesetzesänderungen zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) wird derzeit noch gearbeitet. Ein Staatsvertrag zur Tierkörperbeseitigung zwischen den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg besteht.

Nadine Hemmes – LW 48/2025