Vor der Umsetzung das Veterinäramt hinzuziehen

TierSchNutztV: Ausführungshinweise in HBV-Seminar erläutert

Die im Februar in Kraft getretene Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) bringt vor allem für Sauen-, aber auch Mastschweinehalter höhere Anforderungen mit sich. Mitte März hat das Bundeslandwirtschaftsministerium Ausführungshinweise zu der Verordnung veröffentlicht, die bundesweit Anwendung finden sollen. Wie diese in den Betrieben umgesetzt werden können, war Thema eines Online-Seminars des Hessischen Bauernverbandes und der Hessischen Landvolkhochschule. Referent war Dr. Eckhard Meyer vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Versuchsgut Köllitsch. Das LW war dabei und erläutert im Folgenden vor allem Vorgaben, die in bestehenden Ställen schon jetzt oder in Kürze umgesetzt werden müssen.

„Neue Vorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gibt es vor allem für das Deckzentrum, Abferkelbuchten, das Tier-Fressplatz-Verhältnis, das Stallklima und die Gabe von Beschäftigungsmaterial“, sagte Meyer. Für Forderungen mit hohem baulichen Aufwand ...

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