Vorerst keine höheren Anforderungen für Güllebehälter

Bund dagegen – Umweltressort setzt sich nicht durch

Der Landwirtschaft bleibt zunächst eine neuerliche Diskussion um höhere Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) erspart. In dem vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf einer Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind JGS-Anlagen nicht mehr enthalten.

Das federführende Umweltministerium hatte ursprünglich entsprechende Regelungen vorgesehen, hatte sich damit aber nicht gegen das Agrarressort durchsetzen können. Eine Vereinheitlichung der bestehenden Länderregelungen hätte möglicherweise zu einer Verschärfung der Vorschriften ...

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