Vorsicht – das neue Verpackungsgesetz

Zum 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz die derzeitige Verpackungsverordnung ab. Das ist noch ein bisschen hin, doch sollten sich vor allem Direktvermarkter sowie Winzer und Brenner, die Gläser, Flaschen, Kartons oder Kunststoffbehälter mit ihren Waren in Umlauf bringen, frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen. Besonders Betreiber von Online-Shops wird dringend geraten, sich dieser Thematik anzunehmen. Denn nun ist es nicht nur notwendig, sich bei einem dualen System zu lizensieren, sondern man muss sich auch bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ selbst anmelden, die verwendete Verpackungsmenge angeben und erhält eine Registrierungsnummer (siehe ab Seite 22). Wer weniger als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe oder Karton und weniger als 30 Tonnen eines anderen Materials in Verkehr bringt, muss keine Vollständigkeitserklärung abgeben. Das werden die meisten landwirtschaftlich geprägten Hersteller sein.

Mit der Registrierungsnummer wird der Betrieb in einer großen Datenbank aufgelistet. Diese ist für jedermann zugänglich. Damit wollte der Gesetzgeber die Transparenz erhöhen und die Kosten für das Recycling auf mehr Schultern verteilen. Nachteil dieser zugänglichen Datenbank ist, dass sich sehr wahrscheinlich Wettbewerbsvereine online an die Arbeit machen und überprüfen, ob die Shops ordnungsgemäß bei der „Zentralen Stelle für Verpackungsregister“ registriert sind. Ist dies nicht der Fall, drohen Abmahnungen. Die Strafen für das Nicht-Registrieren können bis zu 200 000 Euro betragen. Mit dem neuen Verpackungsgesetz sollen auch die Recyclingquoten deutlich angehoben werden. Bei Glas liegt sie derzeit bei 75 Prozent, ab 2019 solle sie bei 80 Prozent und ab 2022 bei 90 Prozent liegen. Auch wird die Pfandpflicht ausgeweitet. Einweggetränkeverpackungen von Frucht- oder Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure oder Mischgetränke mit einem Molke-Anteil über 50 Prozent dürfen in Zukunft nur noch gegen ein Pfand von 25 Cent abgegeben werden.

Elke Setzepfand – LW 10/2018