Was ist wo erlaubt?

Herbstdüngung mit stickstoffhaltigen Düngern

Mit der Ernte der Hauptfrüchte beginnt gleichzeitig der Verbotszeitraum für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel, der bis einschließlich 31. Januar des Folgejahres andauert. Ziel der Düngeverordnung ist es, Nitrateinträge in das Grundwasser während der niederschlagsreichen Wintermonate zu vermeiden und den im Boden vorhandenen Stickstoff möglichst effizient für die Folgekulturen zu nutzen. Eine Herbstdüngung bleibt daher die Ausnahme und ist nur unter klar definierten Voraussetzungen zulässig.

Grundsätzlich dürfen stickstoffhaltige Düngemittel im Herbst ausschließlich dann ausgebracht werden, wenn für die Folgekultur ein tatsächlicher Stickstoffbedarf besteht. Dieser Bedarf ist vor der Düngung zu ermitteln und zu dokumentieren. Welche ...

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