Rote und gelbe Gebiete neu ausgewiesen
Betroffene Flächen im Geobox-Viewer einsehbar
Seit dem 1. Dezember gilt in Hessen die neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV), die aufgrund von bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst werden musste. Die Änderungen wurden vergangene Woche im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Hessen bekannt gemacht.

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Landwirte, die erfahren möchten, ob sie von der Neuausweisung betroffen sind, können sich über den hessischen Geobox Viewer (geobox-i.de/GBV-HE/) die neuen belasteten Gebiete in einer Kartenansicht anzeigen lassen. Hierzu muss die Seite der Geobox aufgerufen werden und im Menü „Kartenauswahl“ der Layer „Düngeverordnung“ ausgewählt werden.
Neben dem Angebot in der Geobox wird das Kartenmaterial ebenfalls künftig im hessischen Agrarportal verfügbar sein und bei den Regierungspräsidien zur Einsicht ausliegen.
Die Abgrenzung erfolgt auf Ebene eines Schlages. Sobald 20 Prozent eines Schlages als belastet bewertet werden, gilt der ganze Schlag als belastet. Ob und wie bei einem Neuzuschnitt eines Schlages eine Neubewertung stattfinden kann, ist laut Hessischer Bauernverband aus der Verordnung nicht ersichtlich.
Mit der Neuausweisung der Gebiete und der Veröffentlichung des geänderten Textes werden nunmehr die im Hinblick auf die Neuabgrenzung ruhend gestellten Gerichtsverfahren fortgesetzt, so der HBV.
Die geltenden Regeln bei der Bewirtschaftung der Flächen sind auf der Seite des LLH zusammengefasst unter: llh.hessen.de/pflanze/boden...
LW – LW 49/2022