Zwischenlagerung ersetzt keine ordnungsgemäße Rotte
Aktuelle Hinweise zur Lagerung von Festmist
Ausnahmsweise kann Mist auch in der Feldflur zwischengelagert werden. Allerdings sind einige Anforderungen zu beachten, die der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) in seiner Beratungs-Info Pflanzenproduktion vom 18. November zusammengefasst hat.
Der notwendige Lagerraum für Festmist sollte grundsätzlich auf der Betriebsstätte vorhanden sein. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Zwischenlagerung des Mistes auch außerhalb der Betriebsstätte erforderlich werden. So unter anderem bei ...
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Kostenloser Modelltraktor oder kostenlose Kleinanzeige
- Kostenloser Zugang zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Kostenloser Zugang zur Agrar Anzeigenbörse