Zwischenlagerung ersetzt keine ordnungsgemäße Rotte

Aktuelle Hinweise zur Lagerung von Festmist

Ausnahmsweise kann Mist auch in der Feldflur zwischengelagert werden. Allerdings sind einige Anforderungen zu beachten, die der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) in seiner Beratungs-Info Pflanzenproduktion vom 18. November zusammengefasst hat.

Der notwendige Lagerraum für Festmist sollte grundsätzlich auf der Betriebsstätte vorhanden sein. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Zwischenlagerung des Mistes auch außerhalb der Betriebsstätte erforderlich werden. So unter anderem bei ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!