Zwischenprüfungen entfallen

Die momentane Lage hat auch Auswirkungen auf die Zwischenprüfungen von Auszubildenden im Agrarbereich. Die aktuell angesetzten Zwischenprüfungen entfallen bis zum Ende des laufenden Ausbildungsjahres (31. Juli 2020) ersatzlos. Die Zwischenprüfung gilt somit als abgelegt und die Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung trotzdem als erfüllt. Da die Zwischenprüfung als Rückmeldung zum derzeitigen Leistungsstand der Auszubildenden entfällt, ruft der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) die Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende im 2. Ausbildungsjahr angestellt haben, auf, mit ihren Azubis offen über ihre Einschätzung der Leistungen zu sprechen, auch unter Betrachtung der schulischen Leistungen. Im Hinblick auf ein bundesweit einheitliches Handeln schließt sich hier der LLH an die Empfehlung des Arbeitskreises der zuständigen Stellen in der Berufsbildung an.“

Hessischer Bauernverband