Schon Anfang Juni trat Krautfäule auf

Ergebnisse Landessortenversuch mittelfrühe Speisekartoffeln

Im mittelfrühen Speisekartoffel-Segment wurden insgesamt zwölf Sorten auf einem Standort in Rheinland-Pfalz geprüft. Erstmals standen im Versuch die zwei vorwiegend festkochenden Sorten Elise und Lotta und die festkochende Sorte Samoa. Alle Sorten wurden im Frühjahr in weißen Kunststoffkisten vorgekeimt. Über die Ergebnisse informiert Manfred Mohr vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Neustadt/Weinstraße.

Die Befallshäufigkeiten von Nabelsymptomen lagen zwischen 3 und 19 Prozent, wobei alle Sorten betroffen waren.

Foto: Mohr

Nach den warmen und durchschnittlich feuchten Monaten Januar (Wetterstation Schifferstadt: und 1,3 °C, Niederschlag -3,9 Prozent) und Februar (+ 5,9 °C, Niederschlag +5,0 Prozent) verhinderten wieder Regentage in der letzten Märzdekade den üblichen Pflanztermin. Die Pflanzung konnte dann am 12. April per Handeinlage bei nicht optimaler Bodenstruktur durchgeführt werden.

Die Witterung förderte Krautfäule-Infektionen

Die Bodentemperaturen bewegten sich dabei wieder bis Mitte April über den hohen Werten aus 2023. Die zweite Aprilhälfte war überwiegend kühler, wobei die späten Frostnächte zwischen dem 22. und 24. April den „Höhepunkt“ bildeten. In den darauffolgenden Wochen blieb es relativ kühl und durchgehend feucht bis phasenweise sehr nass. Das kann auch an der Niederschlagsmenge der Wetterstation Schifferstadt für den Monat Mai abgelesen werden. Diese lag bei sehr hohen 116 mm und damit 88 Prozent über dem vieljährigen Mittel.

Diese sehr feuchte Witterung führte dazu, dass bereits am 4. Juni Primärbefall von Phytophthora infestans an Stängeln- und Blättern bonitiert werden konnte. Die hohe Anzahl an Tagen mit möglichen oder wahrscheinlichen Krautfäule-Infektionen setzte sich im Juni, Juli und August fort. Auf der anderen Seite war das Auftreten von Kartoffelkäfern geringer als in den Vorjahren, aber dennoch wurde die Bekämpfungsschwelle überschritten.

 – LW 6/2025