Tüftlerwettbewerb 2025
Das Landwirtschaftliche Wochenblatt Hessenbauer | Pfälzer Bauer | Der Landbote sucht unter seinen Leserinnen und Lesern den Tüftler des Jahres 2025. Prämiert werden selbst entwickelte bzw. gebaute technische Vorrichtungen, Maschinen oder Geräte zur Anwendung im Feld oder im Wald, auf dem Hof oder in der Werkstatt. Die Tüftlerarbeiten sollen
- die Arbeit in den genannten Bereichen erleichtern und/oder
- die Handhabung von vorhandenen Maschinen oder Geräten verbessern und/oder
- den Tier-, Umwelt- und Arbeitsschutz erhöhen und/oder
- den Energieverbrauch für Arbeitsvorgänge senken
Die Vorrichtung beziehungsweise die Maschine oder das Gerät soll es noch nicht auf dem Markt geben, sich aber in der Praxis, auf dem Feld, im Wald, im Stall, auf dem Hof oder in der Werkstatt bewährt haben und den Anforderungen der Berufsgenossenschaft an die Arbeits- und Funktionssicherheit entsprechen.
Mit dem Wettbewerb bietet das Wochenblatt den Siegern die Möglichkeit, die Ideen oder Erfindungen einem breiten Publikum vorzustellen. Zudem winken attraktive Geldpreise. Eine Jury aus Fachleuten wird die Einsendungen prüfen und die Sieger ermitteln. Prämiert werden die besten drei Einsendungen, und zwar mit Preisgeldern von 1500, 1000 und 500 Euro.
Die Preisverleihung findet im Herbst statt.
Schicken Sie uns eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer Erfindung und erläutern Sie den Nutzen und Vorteil. Ergänzen Sie den Text durch Zeichnungen oder Fotos.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Angaben (Name, Vorname, Alter, Anschrift, Telefon) anzugeben.
Schicken Sie Ihre Unterlagen bis zum 30. Juni 2025 an:
tueftler@lv-hessen.de oder per Post an die folgende Adresse.:
Landwirtschaftsverlag Hessen GmbH
Stichwort Tüftlerwettbewerb
Postfach 1329
61364 Friedrichsdorf
Die Entscheidung der Jury ist verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Einsendung erwirbt die Landwirtschaftsverlag Hessen GmbH das exklusive Veröffentlichungsrecht der Erfindungen. Wir weisen darauf hin, dass die Klärung patentrechtlicher Fragen und die Bewirkung eines etwaigen patentrechtlichen Schutzes allein den Teilnehmern obliegen.