Spät, aber nicht zu spät bearbeiten

Aktuelle Hinweise zu abgeernteten und zu künftigen Rapsflächen

Raps ist im Gegensatz zu Getreide ein Lichtkeimer. Führt man direkt nach der Ernte eine tiefe Bodenbearbeitung durch, wird der Ausfallraps vergraben. Ab einer Ablagetiefe von 6 bis 8 cm gehen die Samen in die sekundäre Keimruhe über. Gelangen die Samen in den darauf folgenden – bis zu zehn ­– Jahren wieder an die Oberfläche, können sie auskeimen. Die Bodenbearbeitung sollte folglich nicht zu früh erfolgen und das Auflaufen des Ausfallrapses abgewartet werden.

Ausfallraps: erst fördern, dann beseitigen.

Foto: landpixel

Das Verfahren, Ausfallraps nach der Ernte zunächst auflaufen zu lassen, ist gerade in der Erntezeit sehr arbeitssparend. Nach etwa drei bis vier Wochen nach der Rapsernte bildet sich eine flächige Ergrünung aus Ausfallraps. Beträgt der Bedeckungsgrad durch Ausfallraps rund 80 Prozent, sollte mit einer flachen Bodenbearbeitung begonnen werden oder Glyphosat eingesetzt werden. Eine dichtere Rapsdecke verhindert die Keimung weiterer Samen und induziert ebenfalls eine sekundäre Keimruhe.

Die meisten Rapsflächen wurden vor etwa drei bis vier Wochen gedroschen. Folglich kann teilweise schon jetzt mit der Bodenbearbeitung begonnen werden. Später sollte die Bodenbearbeitung nicht durchgeführt werden, da der ausgefallene Raps Kohlhernie und andere Rapserkrankungen fördert und die Funktion einer Zwischenfrucht übernehmen kann.

Er bindet die hohen Stickstoffmengen, die aus der Mineralisation der Rapserntereste stammen. Durch den Einsatz von Glyphosat und den Verzicht der Bodenbearbeitung, kann die Stickstoff-Mineralisation zusätzlich reduziert werden. Bei sehr trockener Witterung ist dieses Verfahren ungeeignet, da die Rapssamen nur schlecht auflaufen.