Von der Beibehaltung bis hin zu einem radikalen Umbau

Generaldirektion nennt fünf Optionen zur künftigen GAP

Im Hinblick auf die Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hat die Generaldirektion Landwirtschaft in der Europäischen Kommission fünf Optionen aufgestellt, die in eine Folgenabschätzung einfließen sollen, deren Veröffentlichung für diesen Sommer vorgesehen ist. Diese wiederum soll in der Debatte um die für November geplante Mitteilung der Kommission zur Vereinfachung und Modernisierung der GAP Berücksichtigung finden.

Der vergangene Woche in Brüssel bekanntgewordene Entwurf zu den politischen Optionen variiert von der Aufrechterhaltung der derzeit geltenden EU-Agrarvorschriften einschließlich der Anpassungen über die geplante Omnibusverordnung als erste Überlegung bis ...

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