Ein Dauerbrenner: Vermarktung ohne Branntweinmonopol
Jahresversammlung der Pfälzer Klein- und Obstbrenner
Es kann nicht oft genug auf die Vermarktung ohne Branntweinmonopol hingewiesen werden. Daher wurde das Thema auch bei der Jahresversammlung aufgegriffen. Trotz herrlichem Frühjahrswetter waren zahlreiche Brenner ins Dorfgemeinschaftshaus nach Ilbesheim gekommen, um sich (erneut) über die Vermarktungsaussichten nach dem Auslaufen des Deutschen Branntweinmonopols zu informieren.

Foto: Setzepfand
Auf Möglichkeiten im Tourismus konzentrieren
Parteikollege Dr. Thomas Gebhart empfiehlt gerade für die Südpfalz, sich auf die Möglichkeiten im Tourismus und der Direktvermarktung zu konzentrieren. Als dritter Grußredner stellte sich Dietmar Jakobs vor, der seit 1. April Leiter der Direktion IV in Neustadt ist. Die Direktion IV hat auch nach der Gründung der neuen Generalzolldirektion in Bonn, einer neuen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, den gleichen Zuständigkeitsbereich wie zuvor; an der fachlichen Betreuung der Brenner vor Ort wird sich nichts ändern.
„Es geht mir darum, sie zu ermuntern, sich eigene Gedanken zu machen“, ging Hansjörg Weis, Vorsitzender des Bundesverbands der Obstverschlussbrenner, dieses nach wie vor brennende Thema an und stellte klar: „Sie brauchen uns als Abnehmer, aber wir brauchen vor allen Dingen Sie als Lieferanten.“ Die Rahmenbedingungen für die Kleinbrenner, angefangen beim ermäßigten Steuersatz bis zur steuerfreien Überausbeute und mehr, bleiben im neuen Alkoholsteuergesetz im Großen und Ganzen bestehen. „Nur“ der Mengenpuffer Monopol fällt weg, weil es in der EU keine Monopole geben darf.
Sich selbst Gedanken über den Verkauf machen
Der Wegfall des Monopols bedeutet zum einen, dass bei Sorten, die bisher schon nicht abgeliefert werden konnten, wie Steinobstbrände, sich im Prinzip nichts ändert. Für die anderen, bis jetzt noch ablieferungsfähigen Sorten, entfällt dieser Puffer. Was dann mit den Mengen und den Preisen passiert, konnte und wollte auch Weis nicht beantworten. Wichtig seien die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden sollten.
„Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken, stellen Sie Ihre eigenen Überlegungen an“, forderte er die Abfindungsbrenner auf, sich auszurechnen, was ihr jetziges Kontingent bringt und was sie in Zukunft erwarten. Oder wie es aussehen kann, wenn sich einzelne Parameter ändern. So müssen zukünftig Steuern für die Menge des Ausbeutesatzes bezahlt werden, dafür kann aber auch mehr erlöst werden als das, was bisher vom Monopol ausbezahlt worden ist. „Ich glaube, im Gegensatz zu uns Verschlussbrennern mitsamt unseren Mitarbeitern sind die wenigsten von Ihnen auf Gedeih und Verderb aufs Brennen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten“ plädierte er für Gelassenheit.
Abschließend sicherte Weis den Abfindungsbrennern zu, dass weiterhin alle Sorten angekauft werden (solange die Lager nicht überlaufen und es sich wirtschaftlich arbeiten lässt) und es nicht im Interesse der Verschlussbrenner ist, dass die Preise absacken, weil das auch deren Läger entwerten würde. Schließlich sitzen Abfindungs- und Verschlussbrenner in einem Boot: „Sie brauchen uns als Abnehmer, aber wir brauchen vor allen Dingen Sie als Lieferanten.“
Neuerungen, die mit dem Ende des Branntweinmonopols ab kommendem Jahr auf die Brenner zukommen werden, ergänzte Gerald Erdrich, Geschäftsführer des Bundesverbands der Klein- und ObstÂbrenner. Höchstwahrscheinlich werden die üblichen 150-l-Brenngeräte um 50 l mehr Inhalt (200 l) haben dürfen.
Bei 300-l-Brennrechten darf künftig neben Obststoffen auch Getreide gebrannt werden, was mehr Diversifizierung ermöglicht.
Gerhold – LW 16/2016