Ein Dauerbrenner: Vermarktung ohne Branntweinmonopol

Jahresversammlung der Pfälzer Klein- und Obstbrenner

Es kann nicht oft genug auf die Vermarktung ohne Branntweinmonopol hingewiesen werden. Daher wurde das Thema auch bei der Jahresversammlung aufgegriffen. Trotz herrlichem Frühjahrswetter waren zahlreiche Brenner ins Dorfgemeinschaftshaus nach Ilbesheim gekommen, um sich (erneut) über die Vermarktungsaussichten nach dem Auslaufen des Deutschen Branntweinmonopols zu informieren.

Ohne das Branntweinmonopol müssen sich die Klein- und Obstbrenner selbst Gedanken über ihre Vermarktung machen. Das ist eine große Herausforderung angesichts der Tatsache, dass viele Brenner im höheren Alter sind. Keine Probleme wird es wohl geben, wenn die Kinder bereits in der Direktvermarktung, zum Beispiel von Wein, tätig sind.

Foto: Setzepfand

Dazu konnte Otto Hey, erster Vorsitzender des Verbands der Pfälzer Klein- und Obstbrenner, wiederum einige Ehrengäste begrüßen und ihnen vor allem die Sorgen seiner Brennerkollegen hinsichtlich des Monopolendes näher bringen. Was sollen die kleinen Obstbrenner tun, wenn sie ab 2018 in den Markt entlassen werden? Grußredner Norbert Schindler sicherte ihnen in seiner Funktion als Kammerpräsident die Hilfestellung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu, wenn es um Imagepflege, Marktpräsenz oder Bewerbung ihrer besonderen Edelbrandqualitäten geht, wofür die Prämierung der Landwirtschaftskammer gerne genutzt werden könne.

Auf Möglichkeiten im Tourismus konzentrieren

Parteikollege Dr. Thomas Gebhart empfiehlt gerade für die Südpfalz, sich auf die Möglichkeiten im Tourismus und der Direktvermarktung zu konzentrieren. Als dritter Grußredner stellte sich Dietmar Jakobs vor, der seit 1. April Leiter der Direktion IV in Neustadt ist. Die Direktion IV hat auch nach der Gründung der neuen Generalzolldirektion in Bonn, einer neuen Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, den gleichen Zuständigkeitsbereich wie zuvor; an der fachlichen Betreuung der Brenner vor Ort wird sich nichts ändern.

„Es geht mir darum, sie zu ermuntern, sich eigene Gedanken zu machen“, ging Hansjörg Weis, Vorsitzender des Bundesverbands der Obstverschlussbrenner, dieses nach wie vor brennende Thema an und stellte klar: „Sie brauchen uns als Abnehmer, aber wir brauchen vor allen Dingen Sie als Lieferanten.“ Die Rahmenbedingungen für die Kleinbrenner, angefangen beim ermäßigten Steuersatz bis zur steuerfreien Ãœberausbeute und mehr, bleiben im neuen Alkoholsteuergesetz im Großen und Ganzen bestehen. „Nur“ der Mengenpuffer Monopol fällt weg, weil es in der EU keine Monopole geben darf.

Sich selbst Gedanken über den Verkauf machen

Der Wegfall des Monopols bedeutet zum einen, dass bei Sorten, die bisher schon nicht abgeliefert werden konnten, wie Steinobstbrände, sich im Prinzip nichts ändert. Für die anderen, bis jetzt noch ablieferungsfähigen Sorten, entfällt dieser Puffer. Was dann mit den Mengen und den Preisen passiert, konnte und wollte auch Weis nicht beantworten. Wichtig seien die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden sollten.

„Machen Sie sich Ihre eigenen Gedanken, stellen Sie Ihre eigenen Ãœberlegungen an“, forderte er die Abfindungsbrenner auf, sich auszurechnen, was ihr jetziges Kontingent bringt und was sie in Zukunft erwarten. Oder wie es aussehen kann, wenn sich einzelne Parameter ändern. So müssen zukünftig Steuern für die Menge des Ausbeutesatzes bezahlt werden, dafür kann aber auch mehr erlöst werden als das, was bisher vom Monopol ausbezahlt worden ist. „Ich glaube, im Gegensatz zu uns Verschlussbrennern mitsamt unseren Mitarbeitern sind die wenigsten von Ihnen auf Gedeih und Verderb aufs Brennen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten“ plädierte er für Gelassenheit.

Abschließend sicherte Weis den Abfindungsbrennern zu, dass weiterhin alle Sorten angekauft werden (solange die Lager nicht überlaufen und es sich wirtschaftlich arbeiten lässt) und es nicht im Interesse der Verschlussbrenner ist, dass die Preise absacken, weil das auch deren Läger entwerten würde. Schließlich sitzen Abfindungs- und Verschlussbrenner in einem Boot: „Sie brauchen uns als Abnehmer, aber wir brauchen vor allen Dingen Sie als Lieferanten.“

Neuerungen, die mit dem Ende des Branntweinmonopols ab kommendem Jahr auf die Brenner zukommen werden, ergänzte Gerald Erdrich, Geschäftsführer des Bundesverbands der Klein- und Obst­brenner. Höchstwahrscheinlich werden die üblichen 150-l-Brenngeräte um 50 l mehr Inhalt (200 l) haben dürfen.

Bei 300-l-Brennrechten darf künftig neben Obststoffen auch Getreide gebrannt werden, was mehr Diversifizierung ermöglicht.

Gerhold – LW 16/2016