Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade

Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes II verabschiedet

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den Entwurf des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Mit diesem Gesetz wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden, teilt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit.

Bereits Anfang 2015 ist mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar ausgeweitet, heißt es in einer Pressemeldung des BMG. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz würden nun ...

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