Ein Drittel der Gemarkungen fällt aus der AGZ-Förderkulisse

Neue Gebietsabgrenzung wird ab 2019 wirksam

In Hessen wird es künftig erheblich weniger (anerkannte) benachteiligte Gebiete geben als nach dem jetzigen Stand. Wie das hessische Landwirtschaftsministerium vergangene Woche beim Landesagrarausschuss in Friedrichsdorf informierte, werden von den bislang 1 701 Gemarkungen 552 aus der Förderkulisse für die Ausgleichszulage (AGZ) herausfallen. 70 Gemarkungen kommen neu hinzu, es sind künftig also 1 219. Dies ist rund ein Drittel weniger als bisher. Die neue Gebietsabgrenzung soll im Jahr 2019 wirksam werden. Die Auszahlung der AGZ für 2018, üblicherweise im Dezember, erfolgt noch auf Basis der bisherigen Gebietskulisse.

Durch die Neuabgrenzung wird es zu einer Umverteilung von Mitteln kommen, was schon im Vorfeld für viel Diskussion und Unmut geführt hat. Denn es geht um viel Geld: In den ...

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