AGZ: Hessen holt Gemarkungen zurück in die Förderung

Brüssel genehmigt Neuabgrenzung und Prämienmodell

Mit der erneuten Abgrenzung der Förderkulisse für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) in Hessen sind insgesamt 1 541 Gemarkungen mit zusammen 455 345 Hektar als benachteiligt anerkannt. Wie aus den vom hessischen Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellten Unterlagen weiter hervorgeht, fallen per Saldo zur Abgrenzung von 2018 nur noch 160 Gemarkungen aus der Förderkulisse. Die damalige Abgrenzung führte zu einer Verringerung von vormals 1701 auf 1219 Gemarkungen. Es fielen also insgesamt 482 Gemarkungen aus der Förderung, was zu großem Unmut im Berufsstand geführt hat. Das Ministerium hatte sich in der Folge intensiv bemüht, durch die Findung von objektiv messbaren beziehungsweise statistisch nachweisbaren Kriterien wiederum Gemarkungen in die Förderkulisse hineinzubekommen. Darauf hatte auch der Hessische Bauernverband mehrfach gedrungen.

Vergangene Woche sind die neue Abgrenzung und das Prämienmodell von der EU-Kommission in Brüssel genehmigt worden, wie das Ministerium mitteilt. Zuvor war die Richtlinie im Landesagrarausschuss und anschließend im ELER-Begleitausschuss ...

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