„Am Eichhof wird kein Geld aus dem Fenster geworfen“

LLH geht auf Kritik des Landesrechnungshofes ein

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) hat die Kritik des Landesrechnungshofes an nicht gerechtfertigten oder überzogenen Ausgaben in die zum Landesbetrieb zugehörige Informations- und Bildungsstätte Eichhof in Teilen zurückgewiesen, in anderen Punkten aber auch aufgenommen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des LLH vom Dienstag dieser Woche hervor.

Die Investitionen am Landwirtschaftszentrum (LWZ) Eichhof seien notwendig, um auch künftig überbetriebliche Ausbildung, Lehrgänge und Fachinformationen anbieten zu können, so der LLH. Das Fotos zeigt das LWZ am Tag der offenen Tür 2013.

Foto: LW

Der Landesrechnungshof hatte vergangene Woche seine „Bemerkungen 2016“ (LW Nr. 44, S. 9) veröffentlicht und dem Landwirtschaftszentrum Eichhof dabei einen prominenten Platz eingeräumt.

„Wirtschaftlichkeit nicht angemessen geprüft“

Die Behörde kritisiert, dass bei Investitionen von rund 1,5 Mio. Euro keine angemessenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen stattgefunden hätten. So seien beispielsweise 250 000 Euro in die Sanierung des Internats geflossen und ein Gästehaus umgebaut worden, ohne eine vorherige Analyse von Ziel, Nutzen, Kosten und Folgekosten. Die geringe Auslastung der 14 Einzelzimmer mit nur 346 Übernachtungen im Jahr spreche für einen geringen Bedarf.

In der Kritik des Landesrechnungshofes stehen außerdem Investitionen in die Außenanlagen und in ein Wohnhaus. Teilweise seien vertragliche Ansprüche gegen Dritte nicht geltend gemacht worden. So habe der Landesbetrieb beispielsweise bei der Instandsetzung eines Wirtschaftsweges freiwillig auf eine Kostenerstattung von 50 000 Euro verzichtet.

Der LLH entgegnet in seiner Stellungnahme, dass es weder dubiose Geschäfte gegeben habe, noch Geld zum Fenster herausgeworfen worden sei. Die Investitionen am Landwirtschaftszentrum Eichhof seien notwendig, um auch künftig überbetriebliche Ausbildung und Lehrgänge anbieten zu können. Die Investitionen in die Gästehäuser ermöglichten den Auszubildenden, Fachbesuchern und Seminarteilnehmern eine ortsnahe Übernachtung. Eine Auslastung wie ein Tagungshotel könne man dabei nicht erreichen.

Der LLH betont in seiner Mitteilung gleichwohl, dass man die Kritik des Rechnungshofes an Abläufen, Vollständigkeit der Unterlagen und der generellen sparsamen Haushaltsführung aufnehme. Daher würden bereits jetzt in Projektgruppen alle Empfehlungen und Anregungen der Behörde geprüft, bewertet und zum Teil auch umgesetzt, etwa die Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen durch einen Ökonomen, die genaue Abrechnung von Leistungen für Dritte und Prozessoptimierungen bei Verwaltungsabläufen.

CM – LW 45/2017