Die Feld-Stall-Bilanz wird für Wiederkäuer „plausibilisiert“

Wer muss Nährstoffvergleich oder Stoffstrombilanz anfertigen?

Es sollte mittlerweile jedem klar sein, ob er einen Nährstoffvergleich nach der Düngeverordnung erstellen muss. Fast alle Betriebe sind dazu verpflichtet, jährlich die Nährstoffabfuhren und Nährstoffzufuhren ihrer Flächen zu bilanzieren. Dazu kommt aber – zunächst nur für einige Betriebe – seit dem Kalenderjahr 2018 oder dem Wirtschaftsjahr 2018/19 auch die Stoffstrombilanz, die sich mit den Nährstoffzu- und -abfuhren auf den Betrieb als Einheit bezieht, und die eine „Hoftorbilanz“ ist. Dr. Friedhelm Fritsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Bad Kreuznach erklärt, was sich hinter diesen Begriffen verbirgt, wer entsprechend den beiden Verordnungen des Bundes dokumentieren muss und wie man vorgeht.

Der neue Nährstoffvergleich heißt jetzt „plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz“. Ausgenommen von der Verpflichtung zum Nährstoffvergleich gemäß Düngeverordnung sind lediglich kleinere Betriebe mit weniger als 15 ha Ackerbau, Grünland und Ertragssonderkulturen und dabei ...

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