Gegen Flächenausgleich für Umweltschutzmaßnahmen
HBV beim Regierungspräsidenten in Gießen
Zu einem Gedankenaustausch sind Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich, Regierungsvizepräsident Martin Rößler, der Präsident des Hessischen Bauernverbandes Karsten Schmal sowie die Vorsitzenden und Geschäftsführer der Kreisbauernverbände aus Mittelhessen mit den Kollegen aus den einzelnen Fachabteilungen im Gießener Regierungspräsidium (RP) zusammengekommen.

Foto: RP Gießen
Ertragsstarke Gebiete als Standorte ausschließen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen und Biomasse seien neben der Windkraft wichtige Faktoren für den Erfolg der Energiewende in Mittelhessen. Doch sie benötigten viel Platz und seien daher nicht ganz unumstritten. „Die Nutzung von Acker- oder Grünland für diesen Zweck stößt immer wieder auf Vorbehalte in der Landwirtschaft“, sagte Ullrich. Daher sei es das richtige Signal, dass auch im neuen Teilregionalplan Energie besonders ertragsstarke landwirtschaftliche Gebiete konsequent als Standorte für solche Projekte ausgeschlossen worden sind.
Fläche als zentrale Erwerbsgrundlage
Die Vertreter der Landwirtschaft machten deutlich, dass Fläche die zentrale Erwerbsgrundlage für die Landwirtschaft ist. Da erneuerbare Energien der Umsetzung von Umwelt- und Klimaschutzzielen dienten, gebe es für eine zusätzliche Flächen‑
inanspruchnahme für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen oder Ersatzaufforstungen aus landwirtschaftlicher Sicht kein Verständnis. Eingriffe müssten minimiert und kurzfristig Lösungen gefunden werden, die einen wirksameren Schutz landwirtschaftlicher Flächen gewährleisteten. Dies gelte auch für Infrastrukturprojekte und die Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Die Beteiligten waren sich einig, dass der Dialog fortgesetzt werden müsse. „Bei allen Bestrebungen für die Umsetzung der Energieziele darf in einem ländlich geprägten Raum der Landwirtschaft nicht die Existenzgrundlage entzogen werden“, betonte der Regierungspräsident abschließend. Dafür werde er sich auch in Zukunft einsetzen.
LW – LW 19/2018