Mehr Flexibilität für die Gewässerrandstreifen gefordert

Südpfälzer Landwirte engagieren sich im Gewässerschutz

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd hatte vergangenen Mittwoch nach Essingen in die Südpfalz eingeladen, um das praxisnahe Projekt Gewässerrandstreifen vorzustellen. Ziel ist es, die unerwünschten Einträge von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen in die kleinen Bäche und Flüsse zu vermeiden, und so nachhaltig für sauberes Wasser zu sorgen – mit angepassten Maßnahmen.

Den Landwirten aus Essingen und Deutschhof gebührt Dank für die freiwillige Teilnahme am Projekt Gewässerrandstreifen (v.l.): Michael Gambert, Klaus Hege, Reinhold Hörner, Andreas Kattler und Lothar Rebholz auf dem Gewässerrandstreifen mit Gräsern und Luzerne.

Foto: Setzepfand

Andreas Kattler und Michael Gambert, zwei Landwirte aus Essingen, realisieren den Gewässerrandstreifen seit drei Jahren. „Der Hofgraben verläuft direkt am Waldrand, dann kommt ein Weg und dann der Acker. Durch den Schattenwurf des Waldes musste man hier Abstriche in Reife und Ertrag machen, sodass diese Lösung für mich ganz zufriedenstellend ist“, sagt Kattler. Ein weiteres Problem seien die Wildschweine, die sich gerne hier am Waldrand aufhalten. Auch diese verminderten den Ertrag. „Und um den Jägern entgegenzukommen, halten wir nun diesen Gewässerrandstreifen kurz mit einer Mischung aus Luzerne und Gräsern, das verbessert die Sicht für die Jäger“, ergänzt Gambert.

Gewässerrandstreifen

Wie effektiv sind sie?

Positive Effekte hinsichtlich der Vermeidung von Einträgen erzielen bereits Gewässerrandstreifen von fünf Meter Breite. Sie halten 60 Prozent der Pflanzenschutzmittel zurück. Ein zehn Meter breiter Streifen hält bereits 80 Prozent und ein 15 m Gewässerrandstreifen sogar 90 Prozent an Pflanzenschutzmittel zurück. Vorteilhaft ist eine dichte Grasnarbe mit einer Mischung aus niederen und höheren Gräsern.

Nachhaltiger Gewässerschutz wird zukünftig noch stärker in den Fokus rücken. Mit der heutigen hochempfindlichen Wasseranalysetechnik können schon geringe Konzentrationen von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen nachgewiesen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass Pflanzenschutzmittel, die dringend für einen wirtschaftlich erfolgreichen und qualitativ hochwertigen Pflanzenbau gebraucht werden, vorsorglich verboten werden, obwohl die entsprechenden Grenzwerte deutlich unterschritten werden.

Zulassungsbehörden, Beratungsinstitutionen, Agrarhandel, Agrartechnik und die Landwirte müssen sich daher gemeinsam für eine nachhaltige Reinhaltung der Gewässer im Hinblick auf Pflanzenschutzmittel- und Nährstoffeinträge engagieren. Für eine ökologisch intakte Bachlandschaft sind aber ebenso die Kommunen in der Pflicht, ihren Aufgaben zur Pflege der Bäche und Entwässerungsgräben nachzukommen.

Wer nähere Informationen zum Thema „Gewässerrandstreifen“ für die Umsetzung vor Ort benötigt, der kann sich direkt an Lothar Rebholz, am DLR Rheinpfalz, Queckbrunnerhof, wenden unter E-Mail: lothar.rebholz@dlr.rlp.de oder unter www.agrarumwelt.rlp.de. Auch wurde ein Merkblatt über Gewässerrandstreifen aufgelegt, das unter www.wrrl.rlp.de/servlet/is/8441/ abgerufen werden kann.

bwv/dlr

Von Natur aus benachteiligte Standorte

Es sind von Natur aus benachteiligte Standorte, die von den Landwirten für diese Aktionen herangezogen werden. BWV-Vizepräsident und Kreisvorsitzender der Südpfalz Rheinhold Hörner betont, dass das Projekt auf freiwilliger Basis von den Landwirten selbst initiert wurde, denn auch Landwirte haben ein Interesse daran, dass sauberes Wasser für künftige Generationen zur Verfügung steht.

Freiwilliges Projekt der Landwirte vor Ort

Im Vorfeld waren die örtlichen Landwirte zu zwei Informationsveranstaltungen eingeladen. Unterstützung erhielten sie von der Wasserschutzberatung des DLR Rheinpfalz, von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd aus Neustadt. Letztere hat das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, die Gewässer bis 2027 in einen guten Zustand zu bringen, umzusetzen.

Hier habe sich Rheinland-Pfalz im neuen Landeswassergesetz nicht für die Regelung eines obligatorischen Gewässerrandstreifens 5 m links und rechts aller Gewässer entschieden, sondern baue auf freiwillige Bereitschaft der Landwirte, die Gewässerrandstreifen da umzusetzen, wo es auch sinnvoll erscheint. Dazu habe die SGD Süd die 17 000 km Gewässer im Land genau unter die Lupe genommen: Fließgewässer, deren Phosphoreintrag über dem Grenzwert von 0,1 mg/l liegen, wo Hangneigung und Erosion keine Rolle spielen, wurden als geeignet erachtet. Diese 2 400 km Gewässer im Land sollen mithilfe der Landwirte von Gewässerrandstreifen gesäumt werden, bemerkt Stefan Poss von der SGD Süd.

Gewässerrandstreifen können gefördert werden

„Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass die Landwirte derzeit für solche Projekte ein Gehör haben. Allen Betrieben geht es nicht gut. Und dass sie sich dennoch hier engagieren, dafür gebührt ihnen Dank“, sagt Hörner mit Blick auf die drei anwesenden Landwirte. Wobei sechs Landwirte insgesamt bei dem Projekt teilnehmen und zusammen mehr als 10 000 m2 Gewässerrandstreifen angelegt haben. Jörg Weickel vom DLR RNH in Bad Kreuznach, Abteilungsleiter Landwirtschaft, weist darauf hin, dass die Gewässerrandstreifen im Greening als ökologische Vorrangfläche und durch die Agrar­umwelt- und Klimamaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz finanziell gefördert werden. Dass dazu leider mittlerweile ein „Streifenberater“ notwendig sei, musste Weickel eingestehen. Und auch von Seiten der Landwirte wurde stark kritisiert, dass die Anlage der Gewässerrandstreifen sehr komplex, starr, unflexibel sowie mit erhöhten Kontrollen verbunden sei. Das müsste sich ändern, wenn mehr Landwirte die Gewässerrandstreifen anlegen sollen.

Gewässerrandstreifen nicht von Fünfjahresfrist betroffen

760 Euro/ha Prämie erhalten Landwirte über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, sagt Julia Arndt vom

Wasserschutzberater Lothar Rebholz bietet den Landwirten seine Hilfe an für das Anlegen von Gewässerrandstreifen. Die erste Frage lautet oft: Wo fängt der Bach an, wo der Gewässerrandstreifen?

Foto: Setzepfand

DLR RNH. Allerdings werden dann über Greening 380 Euro wieder abgezogen, da es keine Doppelförderung geben darf.

Bereits heute bestehen über die Anwendung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln und Düngern Abstandsauflagen zu den Gewässern, sodass sich auch aus diesem Grund ein Gewässerrandstreifen anbietet, bemerkt Gambert. Kattler moniert, dass er nun einen gepachteten Acker als Grünland nutze, da er noch Viehhaltung habe. Im fünften Jahr sei er gezwungen, das Grünland wieder umzubrechen, um den Wert der Fläche nicht zu mindern. Dies gelte für den Acker, nicht jedoch für den Gewässerrandstreifen, dieser darf über die Fünfjahresfrist stehen bleiben ohne zu Dauergrünland umgewidmet zu werden. Alle Beteiligten wünschen sich eine Fortführung und weitere Verbreitung des Projekts, auch um zu zeigen, dass es ohne Verordnung mit flexiblen Lösungen geht.

zep – LW 45/2016