Die Förderung der Aufforstung

Sturm- und Kalamitätsflächen in stabile Mischwälder umwandeln

Mit über 245 000 ha liegen in Deutschland so viele Waldflächen kahl wie schon lange nicht mehr. Diese nun in stabile Mischwälder umzuwandeln bedarf auch der Aufforstung. Damit dieses Ziel erreicht wird und um die hohen Wertverluste in den vergangenen zwei Trockenjahren schnellstmöglich zu kompensieren, gibt es staatliche Unterstützung für die Waldbesitzer. In Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt für die forstlichen Förderungen zuständig. Das LW fragte Dr. Hendrik Horn, den Leiter der Bewilligungsstelle für forstliche Förderung in Hessen.

Hier wurde die einstige Fichtenfläche mit Esskastanien und Eichen bestückt.

Foto: Setzepfand

LW: Welche Förderung wird von den privaten Waldbesitzern am meisten angenommen?

Horn: Am stärksten in Anspruch genommen werden derzeit die Fördermöglichkeiten der Extremwetterrichtlinie-Wald für die Räumung von Kalamitätsflächen sowie für zusätzliche Waldschutzmaßnahmen, die eine weitere Schädigung von Waldbeständen durch Borkenkäfer eindämmen sollen.

LW: Wie hoch ist die Förderung?

Horn: Die Fördermöglichkeiten der Extremwetterrichtlinie-Wald wurden nach Inkrafttreten dieser Richtlinie ab 11. September 2019 sehr gut nachgefragt. Der Pauschalbetrag der Förderung für die Räumung und Aufarbeitung der geschädigten Waldflächen beträgt 4,80 Euro pro Festmeter (Förderabschnitt III.1). Wenn zusätzlich weitere Waldschutzmaßnahmen erfolgen, erhöht sich der pauschale Förderbetrag auf 10 Euro pro Festmeter. Im Jahr 2019 konnten insgesamt rund 3,6 Millionen Euro Fördergelder in Hessen zur Auszahlung an Waldbesitzer gebracht werden.

LW: Nun wird es im Herbst vermutlich ans Aufforsten gehen, welche Art der Förderung gibt es hier? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Horn: Für die Wiederbewaldung der geschädigten Waldbestände kann – wie bisher – der „Förderbereich B2 Waldumbau“ in der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen vom 30. April 2018 in Anspruch genommen werden. Ziel der Förderung ist die Entwicklung naturnaher, standortangepasster und standortgerechter Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels. Gefördert wird die Wiederaufforstung sowie Voranbau und Unterbau mit standortgerechten Baum- und Straucharten durch Pflanzung, Saat oder Naturverjüngung. Gefördert werden Mischkulturen und Laubbaumkulturen. Mischkulturen müssen einen Mindestanteil von 40 Prozent Laubbäumen enthalten, in Natura 2000-Gebieten über 60 Prozent. Bei Laubbaumkulturen sind maximal 20 Prozent Nadelbäume zulässig. Der Voranbau der Weißtanne, auch als flächiger Voranbau, ist ebenfalls förderfähig. Bei dem Pflanzgut ist darauf zu achten, dass ein überwiegender Anteil – über 50 Prozent der Anzahl der Pflanzen – aus standortheimischen Baumarten besteht. In Natura 2000-­Gebieten sind nur standortheimische Baumarten förderfähig. Zuwendungen dürfen nur gewährt werden bei Verwendung von herkunftsgesichertem sowie für den Standort geeignetem Vermehrungsgut entsprechend den Herkunftsempfehlungen für das Land Hessen. Diese können unter www.nw-fva.de/HKE eingesehen werden.

LW: Wie läuft das in der Praxis ab?

Horn: Bei Fördermaßnahmen der Extremwetterrichtlinie-Wald ist bereits im Rahmen der Antragstellung eine forstfachliche Stellungnahme vorgesehen, die in der Regel von den Forstämtern abgegeben wird. Die Anträge werden anschließend an die Bewilligungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Bei Förderungen auf Grundlage der Richtlinie für die forstliche Förderung in Hessen wird die forstfachliche Prüfung direkt von der Bewilligungsbehörde beim RP Darmstadt vorgenommen. Diese Anträge sind daher direkt an die Bewilligungsbehörde zu richten.

LW: Wie hoch ist die Förderung zur Aufforstung?

Horn: Die Höhe der Zuwendung beträgt bei Mischkulturen, ab 40 Prozent Laubholzanteil – in Natura-2000 Gebieten müssen es ab 60 Prozent Laubholzanteil sein – 70 Prozent und bei Laubbaumkulturen bis zu 85 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Nettoausgaben. Weißtannenvoranbau wird mit 70 Prozent der Nettoausgaben gefördert.

LW: Das Räumen von Schadholz und das Aufforsten, ist das in einem Antrag zu erledigen?  

Horn: Es sind getrennte Anträge zu stellen.

LW: Mit welcher Summe wird in Hessen zur Aufforstung gerechnet?

Horn: Eine Fördersumme im Bereich der Aufforstung ist derzeit noch nicht abschätzbar. Kommunale Waldbesitzer sind ebenfalls antragsberechtigt.

Elke Setzepfand – LW 16/2020