In der Gemeinde zur Institution geworden

Landfrauen Vinningen feiern 40+1-Jubiläum

Der Landfrauenortsverein Vinningen zwischen Pirmasens und Frankreich gelegen, feierte Anfang November sein 40+1-jähriges Jubiläum in würdigem Rahmen im Kulturzentrum „Alte Kirche“. Vereinsvorsitzende Esther Thornhill konnte in der festlichen Runde eine große Zahl an Mitgliedern, deren Partner und Gäste willkommen heißen.

Die große Schar der Geehrten des Landfrauenvereins Vinningen bei der Jubiläumsveranstaltung im Kulturzentrum.

Foto: LF Vinningen

Was 40 Jahre Landfrauenverein Vinningen bedeuten würden sei ihr erst bewusst geworden, als sie in den alten Vereinsordnern nach Zeitungsartikeln gesucht habe, bemerkte Vorsitzende Thornhill in ihrer Festrede. Mit dem Hinweis auf die vielen Veränderungen in den Jahrzehnten, erwähnte sie auch den Wandel der heute als Kulturzentrum genutzten ehemaligen Kirche. Der heutige Tag erinnere auch dran, wieweit der Verein gekommen sei und auf welche Weise er das Leben der Mitglieder und der Gemeinde bereichern konnte. Sie selbst habe bereits als Jugendliche mit ihrer Mutter bei den Vinninger Landfrauen an Kreativkursen teilgenommen und besitze aus dieser Zeit noch den „Strohhalmspalter“.

Das Waffelbacken gehört zu den Vinningern

Stolz zeigte Thornhill auf das Schmuckstück: den Bühnenvorhang des Kulturzentrums, der durch die Landfrauenarbeit gespendet wurde. Seit der Vereinsgründung ließen sich gemeinsam viele Höhepunkt erreichen. Es wurden Kurse durchgeführt, Busfahrten unternommen, geturnt, getanzt und sich zum Stammtisch getroffen, Feste gefeiert, die Schürzen vorgebunden und viel „gschafft“. Das „Steckenpferd“ der Landfrauen war und ist das Waffelbacken.

Die Landfrauen führten Spendenkampagnen durch. Unter anderem richteten sie ihr 25-jähriges Vereinsjubiläum mit den Mainzer Hofsängern aus, woher dann die Spende von 5 000 Euro herrührte und sich der Bühnenvorhang großteils finanzieren ließ. Im Zeitraum ab 2012 flossen bis heute an verschiedene Einrichtungen insgesamt Spenden in Höhe von 17 400 Euro.

LF V – LW 47/2023