Neue Gewinnglättung kann Entlastung bringen
Wer sie anwenden kann und wie sie funktioniert
Bundesrat und Bundestag haben noch im Dezember 2016 dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (kurz: „Gewinnglättung für die Land- und Forstwirtschaft“) zugestimmt. Mittlerweile wurde das Gesetz zwar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die Zustimmung der EU-Kommission steht noch aus, gilt jedoch als gesichert. Die Bestimmungen erläutert Steuerberaterin Brigitte Barkhaus, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH in Friedrichsdorf.
Mit dem Gesetz wird eine sogenannte Tarifglättungsvorschrift für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 32c EStG) eingeführt. Diese Tarifvorschrift ist nicht antragsgebunden, sondern wird von Amts wegen gewährt, das heißt, ...
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