Neue Gewinnglättung kann Entlastung bringen
Wer sie anwenden kann und wie sie funktioniert
Bundesrat und Bundestag haben noch im Dezember 2016 dem Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (kurz: „Gewinnglättung für die Land- und Forstwirtschaft“) zugestimmt. Mittlerweile wurde das Gesetz zwar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, die Zustimmung der EU-Kommission steht noch aus, gilt jedoch als gesichert. Die Bestimmungen erläutert Steuerberaterin Brigitte Barkhaus, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH in Friedrichsdorf.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl
Ein Allrounder von Lindner für die Königsmühle
Leserreisen
Lesenswert
.