Es gibt noch immer offene Fragen

Wirtschaftsdünger gemäß Düngeverordnung einsetzen

Am 2. Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Sie ist als Kompromiss unterschiedlichster Anforderungen entstanden und daher nicht in jeder Hinsicht befriedigend. Sie regelt die Anwendung von Düngemitteln, und damit auch von Wirtschaftsdüngern, sowie von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Spätestens im Herbst musste sich jeder viehhaltende Betrieb mit den neuen Regeln beschäftigen, insbesondere mit den ausgedehnten Verbotszeiträumen. Dr. Friedhelm Fritsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Bad Kreuznach stellt wesentliche Inhalte der neuen Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Wirtschaftsdüngern, vor.

 Auf Grünland und mehrschnittigem Feldfutter gilt der Verbotszeitraum ab 1. November bis einschließlich 31. Januar. Für Festmiste von Huf- und Klauentieren und Kompost, sofern sie mehr als 1,5 Prozent N ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!