Welche Haltungsform passt künftig zum Betrieb?

Die Haltungskennzeichnung für Fleisch ist mittlerweile auf vielen Verpackungen im Lebensmitteleinzelhandel zu finden. Aldi hat angekündigt, bis 2030 nur noch Frischfleisch aus den höchsten Haltungsformen drei und vier verkaufen zu wollen und ab 2025 Frischfleisch der Haltungsstufe eins auszulisten. Ob künftig auf dem eigenen Betrieb weiter Schweine erzeugt werden und wenn ja, welche Haltungsform umgesetzt werden soll, ist bei den derzeit sehr niedrigen Schweinepreisen nicht leicht zu entscheiden. Die individuellen Gegebenheiten müssen mit den Anforderungen der Siegel, dem zusätzlichen be­trieblichen Aufwand, dem Mehrerlös und den Vermarktungsmöglichkeiten abgeglichen und außerdem muss ein Vermarktungspartner gefunden werden. Welche Anforderungen für die Haltungsformen zu erfüllen und welche Siegel dort einzuordnen sind, zeigt folgender Überblick:
  • Haltungsform 1 – Stallhaltung: 0,75m² Platz/pro Tier, veränderbares Beschäftigungsmaterial, Siegel QS,
  • Haltungsform 2 – Stallhaltung plus: 10 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial aus natürlichen Materialien, Siegel Initiative Tierwohl,
  • Haltungsform 3 – Außenklima: 40 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, mindestens Offenfrontstall, organisches Beschäftigungsmaterial, zusätzlich Stroh, Siegel Bauerngut und verschiedene Strohschwein-Siegel,
  • Haltungsform 4 – Premium: 100 Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben, Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung, Stroh oder vergleichbare Substrate müssen immer verfügbar sein, Siegel Hofglück und alle Bio-Siegel.
Vor allem in der aktuellen Niedrigpreis-Phase können sich für Haltungsformen, die über dem gesetzlichen Standard liegen, Chancen ergeben. Welche Siegel es gibt, siehe www.haltungsform.de.
Denise Stein, HBV