Neue Kampagne „Empfohlenes Hofcafé“ startet

Der Individualität der Hofcafés gerecht werden

Vor allem in Norddeutschland haben Hofcafés eine lange Tradition, doch auch in Rheinland-Pfalz gibt es einige Bauern- und Winzerhöfe, die Gäste in einem Hofcafé willkommen heißen. Häufig wird das reine Cafégeschäft durch ein größeres gastronomisches Angebot auf dem Hof ergänzt.

Betreiber von Hofcafés können sich nun bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz als „Empfohlenes Hofcafé“ eintragen lassen. Die prämierten Kaffeetassen haben ausgedient.

Foto: lwk rlp

Denn der Begriff und die Vorstellung von einem „Hofcafé“ sind beim Gast sehr positiv besetzt, sodass viele Betriebe entschieden haben, dies im Betriebsnamen und der Beschreibung ihres Angebotes herauszustellen. Die Besonderheit umfasst nicht nur die Qualität der Kuchen und Torten, sondern auch das Ambiente im Innen- und Außenbereich des Betriebes, die spürbare Anbindung an einen Bauern- oder Winzerhof und die authentische Gastfreundschaft, die der Gast dort erleben kann. Dies alles wird dem Gast über den Begriff „Hofcafé“ transportiert.

Seit einigen Jahren gibt es das Prämierungsangebot „Goldene Kaffeetassen“ der Landwirtschaftskammer. In enger Abstimmung mit den bisher prämierten Hofcafés gibt es jetzt eine neue Profilierungsstrategie. Anstelle einer Abstufung von bis zu fünf „Goldenen Kaffeetassen“ heißt es jetzt „empfohlenes Hofcafé“. So kann bei einem für alle teilnehmenden Betriebe einheitlich guten Qualitätsniveau der Individualität der Betriebe besser Rechnung getragen werden.

Denn genau das ist es, was bei den Gästen so besonders gut ankommt – die Besonderheit, mit der sich jedes Hofcafé präsentiert und punkten kann. Einer Abstufung bedarf es dabei nicht.

Wer mehr erfahren oder sich beteiligen möchte, kann sich direkt an die Landwirtschaftskammer wenden unter E-Mail: EA@lwk-rlp.de oder 0671 / 793-1153. Wer von Beginn an dabei sein möchte, sollte sich bis 30. April 2017 melden, damit rechtzeitig mit der Bewerbung begonnen werden kann.

lwk rlp – LW 9/2017