Wie groß ist das Kombinations-Potenzial?
Öko-Regelungen und GAP-SP auf Ackerflächen
Die Öko-Regelungen (Ö-R) der Förderperiode 2023 bis 2027 sollen flexibel ökologische Maßnahmen auf Ackerflächen ermöglichen. Was dabei zu beachten ist und welche Kombinationen mit GAP-SP-Maßnahmen möglich sind, erklären Philipp Drusenheimer und Christian Cypzirsch vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.
Foto: Cypzirsch
- Öko-Regelung 1a „nichtproduktive Flächen auf Ackerland“
- Öko-Regelung 1b „Anlage von Blühstreifen oder – Flächen auf im Rahmen der Öko-Regelung 1a bereit gestellten Flächen“
- Öko-Regelung 2 „Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens 5 Hauptfruchtarten inkl. des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von 10 Prozent“
- Öko-Regelung 3 „Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise auf Ackerland“
- Öko-Regelung 6 „Bewirtschaftung von Ackerflächen ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln“
- Ö-R 7 „Bewirtschaftung von Flächen in NATURA 2000-Gebieten“
Öko-Regelung 2 soll mehr Kulturen auf die Äcker bringen
Die Öko-Regelung 2 hat als unternehmensbezogene Regelung betrieblich die größte Bedeutung. Integraler Bestandteil ist die Verpflichtung, Leguminosen anzubauen. Grundsätzlich muss die Leguminose im Gemengeanbau optisch am Bestand überwiegen. Um im Falle einer Kontrolle abgesichert zu sein, kann jedoch auch der Nachweis über die Saatgutmischung erbracht werden. Die Leguminose muss immer mit mindestens 35 Prozent ihrer Reinsaatstärke im Gemenge enthalten sein.
Gemenge aus Mais und Leguminosen werden im Rahmen der Öko-Regelung 2 nicht als Leguminose gewertet, der Pflichtanteil von 10 Prozent Leguminosen kann mit diesen Gemengen also nicht erfüllt werden. Weiterhin ist der Anteil an Raufutterleguminosen auf 30 Prozent beschränkt.
– LW 17/2026
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