Was kommt auf die Winzer zu?
In der Hauptsache geht es dabei um vier Punkte: Wie geht es weiter mit dem Anbaustopp? Wird er verlängert über 2018 hinaus? Bleibt der Fördertopf für nationale Programme in gleicher Höhe und in der ersten Säule erhalten? Erreichen wir mehr nationale Mitspracherechte für Ausnahmegenehmigungen bei den oenologischen Verfahren? Und wie soll das neue deutsche Bezeichnungsrecht aussehen? Um in Brüssel eine möglichst einheitliche Linie vertreten zu können, müssen die unterschiedlichen Gruppierungen der deutschen Weinbranche sich über die notwendigen Änderungswünsche einig sein.
Was vor mehr als zwei Jahren beim Start der Weinmarktreform gelang, nämlich die unannehmbaren Kommissionsvorschläge zu verhindern, sollte eigentlich wieder machbar sein. Doch dieses Mal ist es deutlich schwieriger. Vor allem beim Thema Bezeichnungsrecht liegen die Vorstellungen der Beteiligten weit auseinander. Während der VDP die Herkünfte als das Bezeichnungskriterium herausstellen möchten, wollen Genossenschaften und Weinbauverbände ein integrales System, das sich stark an den bisherigen Qualitätsbegriffen anlehnt. Ein liberales System mit vielen Vermarktungsmöglichkeiten bevorzugt dagegen die Kellereiseite.
Strittig ist auch die Bezeichnung der Weine ohne geschützte Herkunftsangabe. Hier soll es künftig möglich sein, Rebsorte und Jahrgang auf dem Etikett zu nennen, was die Weinbauverbände ablehnen. Für eine Einigung wird es aber langsam Zeit, denn in spätestens einem Jahr will Brüssel die Reform abgeschlossen haben.