Immer mehr Landwirte werden Energiewirte

Nach dem Boom der Biogasanlagen sind es derzeit die Windenergieanlagen (WEA), die die Gemüter vieler Landwirte bewegen. Besonders in der Region Rheinhessen versuchen viele Unternehmen der Windbranche Vorpachtverträge mit Landwirten abzuschließen. „Unterschreiben Sie schnell, bevor es der Nachbar tut“, lautet ein Hauptargument der Unternehmen, das den dörflichen Frieden derzeit und den Pachtpreismarkt langfristig erheblich stört. Die Erfahrungen zeigen, dass die Firmen sich damit die Flächen bis zu fünf Jahre sichern. Ob jemals eine WEA darauf gebaut wird, weiß vorerst niemand. Schließlich muss die Fläche erst als Vorranggebiet ausgewiesen werden. Experten raten davon ab, solche Verträge abzuschließen, Eile ist gar keine geboten. Warum sich die Butter vom Brot nehmen lassen? Auch Landwirte können gemeinsam einen Windpark bauen, am besten mit der örtlichen Bevölkerung zusammen. Denn inzwischen ist erwiesen, dass die Akzeptanz der Windkraft stark mit der bürgerlichen Beteiligung korreliert.
In Rheinland-Pfalz müssten die Vorranggebiete auf 22 474 ha verfünffacht, in Hessen auf 14 730 ha verdoppelt werden, um die politischen Ziele zu erreichen. Was oft vergessen wird: Jede WEA benötigt einen Ausgleich. Da der Ausgleich vor Ort geschaffen werden muss, gingen dafür viele wertvolle Ackerflächen verloren. Dies in der Praxis zu ändern, ist Aufgabe aller Beteiligten, auch des Antragstellers. Zumal in § 15 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange explizit verankert ist und die nutzungsintegrierten Maßnahmen vorrangig anzuwenden sind. Feldlerchenfenster, die Durchführung später Stoppelbrache oder das Anlegen von Ackerrandstreifen dienen zur Kompensation.
Elke Setzepfand