Immer mehr Landwirte werden Energiewirte
In Rheinland-Pfalz müssten die Vorranggebiete auf 22 474 ha verfünffacht, in Hessen auf 14 730 ha verdoppelt werden, um die politischen Ziele zu erreichen. Was oft vergessen wird: Jede WEA benötigt einen Ausgleich. Da der Ausgleich vor Ort geschaffen werden muss, gingen dafür viele wertvolle Ackerflächen verloren. Dies in der Praxis zu ändern, ist Aufgabe aller Beteiligten, auch des Antragstellers. Zumal in § 15 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange explizit verankert ist und die nutzungsintegrierten Maßnahmen vorrangig anzuwenden sind. Feldlerchenfenster, die Durchführung später Stoppelbrache oder das Anlegen von Ackerrandstreifen dienen zur Kompensation.
Elke Setzepfand