In der Landwirtschaft Gefahren einschätzen und sicher arbeiten
Berufsgenossenschaft-Wettbewerb für Auszubildende
Kürzlich trainierten die Schüler des zweiten Ausbildungsjahres Landwirtschaft der Berufsschule Butzbach, wie Gefahren in der Milchviehhaltung, im Ackerbau und der Werkstatt erkannt und beurteilt, sowie die Unfallrisiken minimiert werden können.
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Foto: Marion Nesselrath
Wer macht eine Gefährdungsbeurteilung?
Der landwirtschaftliche Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „durch eine BeurÂteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (Paragraph 5, ArbSchG). Er ist für die DurchÂführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die ErÂstellung einer Gefährdungsbeurteilung hilft Gefahren im Unternehmen zu erkennen, bevor jemand zu Schaden kommt.
Gefährdungsbeurteilung als Teil des Stundenplans
Um die zukünftigen landwirtschaftlichen Betriebsleiter an die wichtige Aufgabe der Unfallverhütung heran zu führen, wurde die Gefährdungsbeurteilung als zentraler Bestandteil in den Unterricht an den Berufsschulen inÂtegriert. Im zweiten Ausbildungsjahr wird als MotivaÂtionsÂhilfe ein Wettbewerb veranstaltet, bei dem in Kleingruppen Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet und vor der Klasse präsentiert werden. Jeder Schüler erhält eine hochwertige SchutzÂbrille mit Etui und Pflanzenschutzhandschuhe. Die beste Ausarbeitung wird zudem mit einem Geldpreis von 20 Euro pro Schüler belohnt.
Nesselrath, svlfg – LW 19/2013