Die Lizenz für Flaschen und Kartons
Verpackungsverordnung mit Pflichten für Direktvermarkter
Wer Wein, Sekt, Brände oder sonstige Produkte für den Endverbraucher erzeugt und in den Verkehr bringt, hat eine rechtliche Verpflichtung, sich auch an der Entsorgung oder der Verwertung der dabei anfallenden Verpackungen zu beteiligen. Basis hierfür ist die Verpackungsverordnung, die in Deutschland gilt und erstmals in den 90er Jahren die Verantwortung zur Entsorgung bestimmter Waren von den Kommunen auf die Wirtschaft übertragen hat.
Laut der auf dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz fußenden Verordnung müssen alle „Erstinverkehrbringer“ von mit Ware befüllten Verpackungen, auch Weinflaschen, die beim Endverbraucher anfallen, sich an einem sogenannten „Dualen System“ beteiligen. Und ...
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