Der Mai endet mit schweren Unwettern

Millionen-Schäden quer durch alle Kulturen

Unwetter mit Starkregen, Hagelschlossen und Orkanböen haben am Fronleichnamswochenende der Landwirtschaft Schäden in Millionenhöhe zugefügt. Allein der Vereinigten Hagelversicherung wurden bislang 12 000 Hektar mit einer Versicherungssumme von knapp 25 Millionen Euro als geschädigt gemeldet.

Hagelschaden in Wintergerste.

Foto: Vereinigte Hagel

Wie das Versicherungsunternehmen mitteilt, steigen diese Zahlen stündlich weiter, da die Landwirte bis zu vier Tage Zeit haben, ihren Schaden anzuzeigen, und aktuelle Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes gelten. Besonders schwer habe es diesmal die Bezirksdirektionen Gießen, Alzey, Nürnberg und Stuttgart getroffen. Eine markante Gewitterlinie entwickelte sich über dem Sauerland und zog über den Reinhardswald bis nach Göttingen, heißt es in einer Pressemitteilung. Die hessische Landeshauptstadt Wiesbaden sei ebenfalls betroffen gewesen. Die Voreifel und das Mittelrheintal bildeten einen weiteren Schadenschwerpunkt innerhalb der Bezirksdirektion Alzey.

Schadenregulierung bereits angelaufen

In Baden-Württemberg wurde die Region zwischen Heidelberg und Würzburg sowie zwischen Ehingen und Nördlingen besonders in Mitleidenschaft gezogen. Auf der bayerischen Seite traf es vor allem den Großraum Augsburg sowie Regensburg bis fast an die tschechische Grenze. Geschädigt wurden nahezu alle Ackerbaukulturen von Wintergetreide über Mais, Zuckerrüben, Raps bis hin zu Ackerbohnen. Abgeschlagene Ähren, zerfetzte Blätter oder angeschlagene Schotenansätze waren als Schäden zu verzeichnen. Durch Starkregen wurden darüber hinaus junge Rüben- und Maispflanzen verschlämmt und Kartoffeldämme freigespült. Aber auch Erdbeerplantagen, Salatköpfe oder junge Kohlpflanzen waren betroffen. Auch im Weinbau waren einzelne Schäden zu verzeichnen. Die Regulierung der Schäden ist bereits angelaufen, so das Unternehmen. Die Sachverständigenkommissionen seien vor Ort, um die einzelnen Feldstücke zu begutachten.

LW – LW 22/2016