Die Marktleistung zählt
Landessortenversuche und Sortenempfehlungen zu Winterraps
Bei Winterraps kann die Sortenvorzüglichkeit primär an der Marktleistung und der Ertragsstabilität ausgerichtet werden. Darüber hinaus wird die standortspezifische Sortenwahl maßgeblich von agronomischen Eigenschaften, wie der Winterhärte, Standfestigkeit, Reifezeit und der Saatzeitflexibilität sowie der Resistenz oder Toleranz gegenüber pilzlichen Schaderregern bestimmt. Angesichts der zahlreichen Neuzulassungen des vergangenen Jahres steht der landwirtschaftlichen Praxis bei Winterraps derzeit ein sehr vielfältiges Sortiment mit einem hohen Leistungsvermögen zur Verfügung. Dr. Stefan Weimar und Marko Goetz vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück stellen die aktuelle Sortenempfehlung zur Herbstaussaat 2021 vor.

Foto: landpixel
Die heterogene Vorwinterentwicklung der Rapsbestände begründete bereits maßgeblich das Fundament für das Ertragsgeschehen zur Ernte 2021 mit kleinräumig sehr variierenden Kornerträgen. Neben Pflanzenschäden durch die Larven des im Herbst zugeflogenen Schwarzen Kohltriebrüsslers und dem regional frühen Starkbefall mit Stängel- und Blütenschädlingen im Frühjahr bildeten sich das anhaltende Nieder-schlagsdefizit, die periodischen Nachtfrostereignisse mit Wachstumsrissen und physiologischer Welke von der Streckungs- und Verzweigungsphase bis zur beginnenden Blüte im Systemwachstum der Pflanzen deutlich ab. Die regional ergiebigen Niederschläge im Mai und Juni unterstützten das physiologische Kompensationsvermögen, so dass zur Fruchtbildung noch ein respektables Schotenpaket heranwuchs.
Prüfsortiment überrascht mit hohem Ertragsniveau
In dem zweistufig angelegten Landessortenversuch mit einem Prüfsortiment bestehend aus insgesamt 25 Hybridsorten und einer Liniensorte
wurden die Kornerträge von drei Standorten ausgewertet. Am Versuchsstandort Bitburg erfolgte in der behandelten Stufe eine Fungizid-Behandlung zum Längenwachstum im Frühjahr. An den Standorten Nomborn und Kümbdchen wurde jeweils eine Herbst- und Blütenbehandlung platziert.
– LW 28/2021