Den Mist bis zum Frühjahr verlustfrei zwischenlagern

Festmistausbringung und -lagerung

Der Festmist ist von der Sperrfrist ausgenommen, auch wenn er wesentliche Stickstoff- und Phosphatgehalte aufweist. Was hinsichtlich der Ausbringung und Lagerung zu beachten ist, erläutert das aktuelle Beratungsfax Pflanzenproduktion des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH).

Für Festmist gibt es keine Sperrfristregelung.

Foto: agrar-press

Ist der Boden nicht durchgängig gefroren, schneebedeckt oder wassergesättigt, kann Festmist ganzjährig ausgebracht werden. Wichtig: Die Ausnahme für Festmist gilt nicht für feste Gärreste (z.B. durch Separation oderTrockenfermentation). Hier greift die Sperrfrist!

Dennoch kann je nach Witterung Ammonium aus dem Festmist relativ schnell zu Nitrat umgewandelt werden. Dadurch erhöht sich die Auswaschungsgefahr. Ziel sollte es also sein, Mist möglichst erst im Frühjahr ausbringen. Hierzu ist die Anlage einer Festmistmiete anzuraten, um den Dünger zielgensauer auszubringen.

Zwischenlagerung am Feldrand

Der notwendige Lagerraum sollte grundsätzlich auf der Betriebsstätte vorhanden sein. In Ausnahmefällen kann jedoch eine Zwischenlagerung des Mistes auch außerhalb der Betriebsstätte erforderlich werden. Etwa bei witterungsbedingt eingeschränkter Befahrbarkeit der Böden, bei ungeeignetem Entwicklungszustand der Kulturpflanzen sowie zur Vermeidung von Arbeitsspitzen, damit der Festmist termingerecht und im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht.

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 – LW 47/2012