Wer Partnerbetrieb Naturschutz werden möchte, bald bewerben

Bewerbungsverfahren 2019 startet am 1. April

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten RLP wird im April ein neues Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Partnerbetrieb Naturschutz eröffnen. Vom 1. bis 30. April 2019 können sich landwirtschaftliche Betriebe bewerben.

Partnerbetrieb Naturschutz kann jeder Betrieb werden, gleich welche Ausrichtung der Betrieb hat. Es geht vielmehr um den Standort und die dort typischen Arten.

Foto: Setzepfand

Ob Milchvieh-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- oder Mutterkuhhalter, Acker- oder Obstbauern und Winzer, ökologisch oder konventionell wirtschaftende Betriebe, Haupt- oder Nebenerwerb, dies spielt bei der Bewerbung keine Rolle. Das Konzept Partnerbetrieb Naturschutz richtet sich an alle, die bereit sind Maßnahmen für den Naturschutz in ihre Betriebsabläufe zu integrieren.

Ziel des Beratungsprozesses ist die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung einer erfolgreichen Naturschutzstrategie für den eigenen Betrieb.

Nach erfolgreicher Bewerbung und Auswahl der Betriebe beginnt die betriebsindividuelle Beratung:

Der im Landkreis zuständige Naturschutzmanager führt gemeinsam mit einem DLR-Berater und Ihnen als Betriebsleiter/in einem ergebnisoffenen Beratungsdialog. Gemeinsam geht man folgenden Fragen nach:

  • Wie ist der Betrieb aufgestellt, wo liegen Schwerpunkte?
  • Welche Arten und Lebensräume sind im Umfeld der Wirtschaftsflächen von besonderer Bedeutung?
  • Was brauchen diese und wie kann durch die Wirtschaftsweise oder durch eine naturschutzgerechte Aufwertung der Flächen zum Erhalt der Lebensräume beigetragen werden?

Das Ergebnis der Beratung ist ein betriebsindividuelles Leitbild mit einer konkreten Zielvereinbarung. Dieses informiert über betriebliche und naturschutzfachliche Voraussetzungen und beinhaltet Vorschläge für Naturschutzmaßnahmen. Dazu zählen auch Maßnahmen, die über EULLa-Programmteile gefördert werden können. Die Maßnahmen sind so individuell und vielfältig, wie die teilnehmenden Betriebe an dem Konzept. Zusatzleistungen für den Naturschutz werden immer auf die Gegebenheiten im Betrieb abgestimmt.

Mit Erstellung des betriebsindividuellen Leitbildes ist die Beratung vorerst abgeschlossen und somit die erste Stufe im Beratungskonzept beendet. Nun ist es die eigene Entscheidung des Betriebes, ob er sich als Partnerbetrieb Naturschutz anerkennen lassen möchte (zweite Stufe).

Ist dies der Fall, stimmt er den Inhalten aus der Zielvereinbarung zu. Sie enthält konkrete Naturschutzmaßnahmen, die erkennbar über die gute fachliche Praxis hinausgehen und zu deren Umsetzung sich ein anerkannter Partnerbetrieb Naturschutz verpflichtet. Damit verbunden ist auch eine jährliche Überprüfung in Form eines erneuten Beratungsgespräches. Das Netzwerk Partnerbetrieb Naturschutz bietet zudem Fortbildungsveranstaltungen zu Fragen rund um den Naturschutz, sowie Exkursionen für und auf den Betrieben an. Hierbei können sich die Betriebsleiter untereinander und mit den Beratern austauschen.

Wichtige Infos zum Bewerbungsablauf

Die Bewerbung erfolgt mittels eines digitalen Bewerbungsbogens, der ab 1. April auf der Homepage www.partnerbetrieb-natursch... freigeschaltet ist. Unbedingt beachten: Nach dem Abschicken der Bewerbung erhalten Sie eine E-Mail, die Sie bestätigen müssen, um die Bewerbung abzuschließen. Für weitere Informationen stehen die Naturschutzmanager in den Landkreisen, die Ansprechpartner am jeweiligen DLR sowie die Koordinatorin am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Katharina Hörter, 0671 / 820-424, zur Verfügung. Zudem gibt es im Internet unter www.partnerbetrieb-natursch... die Möglichkeit, sich umfassend über das Beratungskonzept, das Bewerbungsverfahren sowie Ansprechpartner zu informieren.

Wem die Nutzung des digitalen Bewerbungsbogens nicht möglich ist, bitte direkt mit der Koordinierungsstelle am DLR RNH, Katharina Hörter, E-Mail: katharina.hoerter@dlr.rlp.de melden.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bei der Auswahl entscheidet die Reihenfolge des Bewerbungseingangs. Bewerbungseingänge vor dem 1. April oder nach dem 30. April können nicht berücksichtigt werden.

dlr rlp – LW 12/2019