Den richtigen Silierzusatz für den jeweiligen Zweck finden

Kriterien sind Silierbarkeit und Trockenmassegehalt des Ernteguts

Die Siliersaison 2023 steht an und es stellt sich die Frage nach dem Einsatz von Silierzusätzen. Wann sind sie sinnvoll und wann nicht? Wie lässt sich der richtige Zusatz für den jeweiligen Zweck auswählen und welche Voraussetzungen sowie welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten? Christof Löffler vom LAZBW in Aulendorf, gibt einen Überblick.

Auch auf Ladewagen lässt sich eine Dosiertechnik für Siliermittel ohne Probleme nachrüsten.

Foto: Annette Jilg

Gesetzliche Regelungen: Silierzusätze und Konservierungsmittel sind nach EU-Recht als Futterzusatzstoffe (EG-Verordnung 1831/2003) eingestuft und unterliegen somit einer amtlichen Zulassung. Für die Zulassung müssen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit aller Wirkstoffe nachgewiesen werden. Die EG-Verordnung 183/2005 (Futtermittel-Hygiene-Verordnung) unterscheidet darüber hinaus zwischen Silierzusätzen und Konservierungsmitteln in der Anwendung. Silierzusätze zählen zur so genannten Primärproduktion und können ohne Auflagen eingesetzt werden, während der Einsatz von Konservierungsmitteln (zum Beispiel Propion- oder Sorbinsäure) durch den Landwirt dokumentiert werden muss. Zudem muss der Betrieb registriert sein.

 – LW 10/2023