Neue Richtsätze für die Regulierung von Schäden
Aufwuchsschäden bei Marktfrüchten und Futterpflanzen
Anhand aktueller Richtsätze für das Jahr 2017/18 lassen sich Aufwuchsschäden im Acker und auf dem Grünland leichter regulieren. Corinna Grebing und Michael Kraft vom Dezernat Landwirtschaft und Fischerei des Regierungspräsidiums Kassel erläutern die Praxis der Bewertung mittels der Richtsätze am Beispiel von Wildschäden.

Foto: Michael Breuer
Diese werden für Marktfrüchte in der Tabelle 1 sowie für Futterpflanzen und Grünland in der Tabelle 2 abgebildet und sind für konventionell geführte BeÂtrieÂbe maßgeblich. Mittels dieser Richtwerttabellen lässt sich die Schadenshöhe schnell, unbürokratisch und sachgerecht ermitteln, und es kann zwischen den Beteiligten eine unmittelbare EiÂnigung erzielt werden. Sie gelten insbesondere für kleinere Schäden, bei denen durch den Schadenseintritt keine Kosteneinsparung möglich ist. Bei größeren Schäden und Streitfällen ist eine exakte Begutachtung durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige geboten. Damit wird eine genaue Ermittlung des Schadens unter Berücksichtigung aller betrieblichen und regionalen Besonderheiten sichergestellt. Die Feststellung des SchadensÂbetrages für Aufwuchsschäden erfolgt zunächst über die Einschätzung des zu erwartenden Ertrages (dt/ha) der Anbaufrucht oder bei Grundfutter über die Nährstoffmenge (wie MJ NEL/ha). Der Ertrag wird zur Vereinfachung in den Tabellen in mehreren Ertragsstufen eingeteilt. Ertrag (dt/ha) und Preis (Euro/dt oder Euro/MJ NEL) werden multipliziert und ergeben den Rohertrag. Dieser wird als Richtwert in Cent/qm ausgewiesen.
Preise inklusive der Umsatzsteuer
Der Wert ist sodann mit der Schadensfläche zu multiplizieren, um den Betrag für den Aufwuchsschaden zu erhalten. Bei den Marktfrüchten und Futterpflanzen (soweit vorliegend) werden die Erzeugerpreise zur Ernte 2017, inklusive Umsatzsteuer, angesetzt. Liegen noch keine endgültigen Preise vor, werden diese anhand von Marktdaten und -entwicklungen geschätzt. Bei der Grünlandnutzung werden daneben die HerÂÂstellungsÂkosten zur Erzeugung von Futtermitteln berücksichtigt. Diese Preise dienen als Richtwerte. Liegen im Einzelfall andere Preise vor, sind auf Nachweis die betriebseigenen Werte relevant.
Beispiel zur Feststellung des Schadensbetrages
Haben zum Beispiel Wildschweine eine Spur durch einen Silomaisbestand gezogen und dabei insgesamt 1 000 qm geschädigt, kann der Schaden bei einem Ertrag von 600 dt/ha (Ertragsstufe V) mittels des Richtwertes von 19,35 Cent/qm ausgeglichen werden. Daraus ergibt sich ein Betrag für den AufwuchsÂschaden von 190,35 Euro. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob dem Landwirt für die Schadensfläche Prämienansprüche entgangen sind, die dann entsprechend zu entschädigen sind. Auch sind zusätzliche Aufräumungskosten oder bei vollständiger Zerstörung der Grasnarbe die Wiederherstellungskosten der Fläche zu ersetzen.
Die Richtsätze für konventionell sowie ökologisch erzeugte Anbaufrüchte stehen auch auf der Internetseite des RegierungsÂpräsidiums Kassel zur Verfügung unter www.rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/landwirtschaft/ sachverständigenwesen.