Neue Richtwerte für die Ernte 2012/13 veröffentlicht

Bei der Ermittlung von Wildschäden richtig vorgehen

Für die Wildschadensschätzung sind die jährlich aktualisierten Richtwerte für Aufwuchschäden ein unverzichtbares Hilfsmittel zum Erstel­len der Schadensgutachten. Im folgenden Artikel erläutert Dr. Günther Lißmann vom Regierungspräsidium in Kassel die Vorgehensweise bei der Wildscha­denskalkulation sowie die Anwendung dieser Richtwerttabellen.

Typische Schwarzwildschäden im Getreide.

Foto: Günther Lißmann­

Wird der Wildschadensschätzer von der Gemeinde zur Schadensfeststellung im Vorverfahren beauftragt, so hat er vor der Schadensfeststellung grundsätzlich drei Fragen zu klären:

  1. Wurde der Schaden vollständig oder teilweise von ersatzpflichtigen Wildtieren (nach Bundesjagdgesetz: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen) verursacht? Bei Unsicherheiten zur Schadensursache ist der Geschädigte beweispflichtig.
  2. Handelt es sich bei dem Schaden um schadensersatzpflichtige oder um nicht schadensersatzpflichtige Kulturen?
  3. Befindet sich der Wildschaden auf bejagbarer Fläche oder in einem befriedeten Bezirk wo die Jagd ruht?

Normalertrag ermitteln

Für die Schadenskalkulation gilt: Was auf der Schadensfläche unter dem nicht durch Wildschaden geschädigten „Normalertrag“ liegt, ist Schaden. Die schwierigsten Fragen sind daher: Wie hoch wäre der Normalertrag ohne Wildschaden gewesen und wie hoch ist der Restertrag noch auf der vom ersatzpflichtigen Wild geschädigten Fläche? Das Ertragsniveau ist immer abhängig von der durchschnittlichen Standortbodenqualität und der individuellen Bewirtschaftungsintensität durch den Landwirt. Bei wechselnden Bodenqualitäten innerhalb des Schlages und Waldrandlagen können je nach Lage der Schadensfläche auch noch besondere Zu- und Abschläge erforderlich werden.