Die roten und gelben Gebiete in der Wetterau

Anforderungen und Auflagen in Online-Vortrag erklärt

Der Verein für landwirtschaftliche Fortbildung Wetterau (VLF Wetterau) und der Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt e. V. (RBV Wetterau-Frankfurt) luden dieser Tage ihre Mitglieder zur ersten gemeinsamen Online-Veranstaltung ein.

Jannick Volz und Philipp Möbs vom Fachdienst Landwirtschaft stellten die Anforderungen der Düngeverordnung vor und gingen besonders auf Neuerungen und die praktische Umsetzung in den Betrieben ein.

Foto: VLF

Die Brisanz und die Wichtigkeit des Themas für die Betriebe waren so groß, dass sich über 180 Personen angemeldet hatten. Deshalb entschied man sich zwei identische Veranstaltungen durchzuführen. Sie fanden am 21. und 28. Januar statt und dauerten jeweils, wie geplant, etwa zwei Stunden.

Der erste Vorsitzende des VLF Wetterau, Holger Starck, eröffnete und führte auch das Schlusswort, während die erste Vorsitzende des RBV Wetterau-Frankfurt, Andrea Rahn-Farr die Veranstaltung moderierte.

Wichtige Informationen zur Düngeverordnung

Die beiden Referenten Jannick Volz vom Fachdienst Landwirtschaft und Philipp Möbs vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) ergänzten sich sehr gut.

Volz stellte die Anforderungen und Auflagen der Düngeverordnung, die am Mai 2020 in Kraft getreten ist und ständig weiterentwickelt wird, vor und ging auch speziell auf die nitratbelasteten (roten) und die eutrophierten (gelben) Gebiete ein. Im Anschluss stellte Möbs die Neuerungen und die praktische Umsetzung in den Betrieben vor. Die Stickstoff- und Phosphatbedarfsermittlung wurde erläutert, wie die Düngung anzurechnen ist zur jeweiligen Kultur und welche Parameter sonst noch zu beachten sind. Außerdem wurde erklärt, wie die Salden am Ende zusammenaddiert werden.

Dabei lag der Fokus besonders auf der Vorgehensweise in den roten Gebieten, wo die Düngung 20 Prozent unter dem Nährstoffbedarf der Kultur liegen muss. Die Nährstoffbedarfsermittlung ersetzt zwar die Nährstoffbilanz, die wir die ganzen letzten Jahre erstellt haben, jedoch wird sie umfangreicher und nicht einfacher. Zur Unterstützung stellt das LLH einen Excel-Tool für die Berechnung bereit.

Die Abgrenzungen der roten und gelben Gebiete können unter www.geoportal.hessen.de eingesehen werden, des Weiteren sollen die Flächen beim Online-Antrag ausgewiesen werden.

Kritik an den neuen Vorschriften

Weitere Themen waren beispielsweise die einzuhaltenden Abstände zu wasserführenden Gräben, die Untersuchung von Wirtschaftsdünger sowie Sperrfristen für die Düngung. Einig war man sich, dass das Ausbringverbot von Dünger und Wirtschaftsdünger auf gefrorenem Boden, der tagsüber auftaut, unsinnig sei. Damit werde verhindert, dass ein termingerechtes und bodenschonendes Ausbringen möglich ist. Bei den gelben Gebieten handelt es sich um Flächen mit zu hohem Phosphatgehalt, die meist an Gewässern liegen. Grund dafür ist oft die Bodenart oder die Düngung. Auch hier wurden die Auflagen und Beschränkungen erläutert.

Juristische Verfahren gegen Ausweisung roter Gebiete

Im Anschluss konnten noch die Fragen der Teilnehmer beantwortet werden, ehe der Geschäftsführer Markus Schepp sowie der Justiziar Florian Dangel vom RBV ihre Bewertung zur neuen Düngeverordnung abgaben.

Aktuell laufen in der Wetterau juristische Verfahren wegen der Düngeverordnung und der Ausweisung der roten Gebiete und den dafür verantwortlichen Messstellen beim Verwaltungsgerichtshof.

VLF – LW 7/2021