Die Rußrindenerkrankung am Ahorn
Ahornbestand von 20 ha bei Lich gefällt
Als Folge des trockenen und heißen Sommers 2018 kam es in hessischen Wäldern erstmals zum vermehrten Auftreten der Rußrindenkrankheit am Bergahorn. Diese Erkrankung wird durch den invasiven Schlauchpilz Cryptostroma corticale ausgelöst. Er ist ursprünglich in Nordamerika beheimatet und mittlerweile weit in Deutschland sowie in anderen europäischen Staaten verbreitet.

Foto: NW-FVA
In den Wäldern Hessens trat die Erkrankung bis 2017 nur vereinzelt, sicher oft auch unbemerkt in Erscheinung – so bei Weilburg, Frankfurt, Hanau-Wolfgang, Groß-Gerau und Pfungstadt. Im Jahr 2018 hingegen wurden in hessischen Wäldern sehr viele Erkrankungsfälle – teilweise Bestandes bedrohend – in folgenden Regionen festgestellt: Kassel, Gießen, Lich, Wettenberg, Schotten, Grünberg, Hofbieber, Bad Nauheim, Frankfurt, Groß-Gerau und Darmstadt.
Der Erreger kann eine Zeit lang symptomlos in der Wirtspflanze leben. Erste Symptome sind von Mai bis September im Kronenbereich sichtbar in Form von einzelnen welken Blätter, später braunen Blättern an infizierten Ästen. Der ein- bis mehrjährige Absterbeprozess äußert sich mit Schleimflussflecken am Stamm sowie Rinden- und Kambiumnekrosen. Im späteren Verlauf zeigen sich Absterbe- und Welkeerscheinungen im Kronenbereich, die zum Absterben des Baumes führen. Das befallene Splintholz verfärbt sich bräun- bis grünlich. Das auffälligste Merkmal am Ende des Absterbeprozesses ist das Aufplatzen und Abblättern der Rinde oft im Stammfußbereich. Danach werden auch die namensgebenden, schwarzen, rußartigen Sporenlager des Erregers sichtbar.
Da Cryptostroma corticale schon weit verbreitet ist und in durchschnittlichen Jahren nur eine geringe Schadwirkung aufweist, sind nach dem Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit des Julius Kühn-Instituts (JKI) amtliche Tilgungs- und Eindämmungsmaßnahmen aus phytoÂsanitärer Sicht nicht sinnvoll. Weil die Standsicherheit der befallenen Bäume jedoch durch eine mögliche, nachfolgende Weißfäule oft nicht mehr gegeben ist, wird in Bereichen mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht eine Fällung der Bäume empfohlen.
Zudem geht durch das massive Auftreten des Sporenpulvers eine potenzielle Gesundheitsgefährdung für den Menschen aus, wenn das befallene Holz gefällt, gelagert, bearbeitet oder als Brennholz genutzt wird. Die Sporen können, wenn sie eingeatmet werden, zu Atembeschwerden, allergischen Reaktionen sowie Lungenschädigungen (Alveolitis) führen.
Nach dem derzeitigen Wissensstand wird das Gesundheitsrisiko durch Cryptostroma corticale jedoch als gering eingestuft (JKI 2018a,b). Das bisherige Wissen dazu beruht auf klinischen Fallbeispielen von erkrankten „Waldarbeitern“, die unter der sognannten „Maple-bark strippers´disease“ gelitten haben und über mehrere Jahre mit dem Häckseln, Entrinden und Sägen von befallenen Ahornstämmen beauftragt waren (Spoerke & Rumack 1994, JKI 2018b).
Man geht davon aus, dass Spaziergänger im Wald nicht gefährdet sind. Gefährdet sind nur Personen, die beruflich intensiv und ständig den Sporen ausgesetzt sind sowie Menschen mit einer vorbelasteten Lunge oder einer allergischen Grunderkrankung, bei denen der Kontakt mit dem Sporenpulver Husten, Atemnot, Müdigkeit oder Fieber hervorrufen kann (Machan in science.orf.at).
Sofern die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) herausgegebenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Arbeiten mit befallenem Material eingehalten werden, ist das Gesundheitsrisiko als getilgt zu betrachten (JKI 2018b). Ein Absperren zum Schutz von Passanten, das großräumiger ist, als dies bei Fällarbeiten im Wald im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ohnehin zwingend ist, sei nicht erforderlich (JKI 2018b).
Laut Berufsgenossenschaften sind bei Fällungsarbeiten Atemmasken und Schutzanzüge zu tragen. Bevorzugt sollte der Einschlag maschinell erfolgen und bei feuchtem Wetter durchgeführt werden. Gefällte Bäume sollten abgedeckt transportiert und vernichtet werden. Diesbezüglich stellt die SVLFG eine Musterbetriebsanweisung zur Verfügung.
Im Zuge von Klimaextremen in den Sommermonaten mit einhergehender Trockenheit könnte die Rußrindenkrankheit als Folgeerscheinung vorgeschädigte Ahorne häufiger befallen.
Dr. Gitta Jutta Langer – LW 8/2019