Bei Schälschäden im Wald kann ein Mindestabschussplan festgesetzt werden
Waldbauliches Betriebsziel als „erheblich gefährdet“ eingestuft
Seit der Novelle des rheinland-pfälzischen Landesjagdgesetzes im Jahr 2010 sind die Regelungen über Mindest- und Höchstabschusspläne verstärkt in die Diskussion geraten. Das Verwaltungsgericht in Trier hat in einer Entscheidung dazu wichtige Grundsätze aufgestellt, die von den Betroffenen, insbesondere den die Pläne erlassenden Kreisverwaltungen, beachtet werden müssen. Rechtsanwalt Marcus Hehn vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) erläutert diese.
Eine Untere Jagdbehörde aus der Eifel hatte in einem circa 650 ha großen gemeinschaftlichen Jagdbezirk gegenüber dem seit knapp 20 Jahren jagdausübungsberechtigen Jäger einen Mindestabschussplan festgesetzt, weil nach den Feststellungen ...
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