Viele Themen diskutiert
HBV-Präsidium und Verbandsrat tagten in Rüsselsheim
Der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, wies in seiner agrarpolitischen Übersicht am Dienstag der vergangenen Woche auf der Sitzung des Erweiterten Präsidiums seines Verbandes unter anderem darauf hin, dass nach langjährigen Debatten und heftigen Diskussionen die Düngeverordnung am 2. Juni endlich in Kraft getreten sei. Darüber hinaus habe sich die Regierungskoalition kürzlich auf die Durchführungsverordnung zur Stoffstrombilanz geeinigt. Sie werde frühestens am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Foto: Weber
Landwirte engagieren sich für Bienen
Nach den Rückmeldungen aus den Kreis- und Regionalbauernverbänden hätten rund 150 Landwirte bislang Blühstreifen angelegt. „Das ist ein eindeutiges Signal an Politik, Gesellschaft und vor allem Naturschutzverbände, dass sich die Bauern sehr wohl um die Artenvielfalt kümmern und ihnen sehr daran gelegen ist, dass Bienen auch nach der Blüte des Rapses genügend Nahrung vorfinden“, so Präsident Schmal. Weitere wichtige Themen der HBV-Gremiensitzung waren der von der Stadt Frankfurt beidseits der A5 zwischen Steinbach, Oberursel-Weißkirchen, Niederursel und Praunheim geplante neue Stadtteil, der eine Gesamtfläche von rund 550 Hektar beanspruchen soll.
Des Weiteren wurde eine Entschließung mit der Überschrift „Landwirtschaftliche Belange beim Netzausbau berücksichtigen“ beschlossen. Darin heißt es unter anderem, dass der Ausbau der Versorgungsnetze, insbesondere im Bereich der Hoch- und Höchstspannung, tief in Eigentums- und Agrarstrukturen eingreife und zu gravierenden Beschränkungen in der Nutzung und Entwicklung der betroffenen Flächen führe. Netzverkabelungen würden aufgrund des massiven Eingriffs und der zu erwartenden dauerhaften Schädigung des Bodens abgelehnt. Der Netzausbau dürfe nicht einseitig zu Lasten von land- und forstwirtschaftlichen Grundeigentümern erfolgen. Den Eigentümern und Bewirtschaftern seien wiederkehrende Vergütungen zu gewähren, die sich am wirtschaftlichen Wert der einzuräumenden Nutzungsrechte orientieren müssten. Der vollständige Text steht auf der HBV-Homepage.
HBV-Vizepräsident Thomas Kunz informierte über Gespräche mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium, um Fördermöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe für den Zugang zu schnellem Internet zu erlangen. Im Rahmen der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes zeichne sich ein Kompromiss bei der Breite der geplanten Gewässerrandstreifen und den darin vorgesehenen Auflagen ab. Ursprünglich sei ein Ackerbauverbot in einem Streifen von fünf bis zehn Metern vorgesehen gewesen, jetzt sei eine Streifenbreite von vier Metern im Gespräch. Kunz wertete dies als einen Erfolg des Bauernverbandes. Positiv wertete er auch den erweiterten Agrarmarketingvertrag mit der Marketinggesellschaft Gutes aus Hessen, die Initiative „Echt Hessisch“ betreffend.
hbv – LW 25/2017