Von der Tierhaltung bis zur Agrarförderung

HBV-Spitze bei Ministerin Priska Hinz

Fragen der Tierhaltung, der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und der Förderpolitik des Landes standen bei einem Gespräch zwischen der Spitze des Hessischen Bauernverbandes (HBV) und Landwirtschaftsministerin Priska Hinz vergangene Woche im Ministerium in Wiesbaden im Mittelpunkt.

Ministerin Priska Hinz im Gespräch mit HBV-Präsident Karsten Schmal (r.) und HBV-Generalsekretär Peter Voss-Fels.

Foto: hmuklv

Ein weiteres Mal mahnten HBV-Präsident Karsten Schmal und HBV-Generalsekretär Peter Voss-Fels Rechtssicherheit für die Sauenhalter an. Eine nach dem Magdeburger Urteil erforderliche gesetzliche Neuregelung der Haltung von Sauen in Abferkelbuchten müsse unverzüglich umgesetzt werden und lange Übergangszeiten beziehungsweise Bestandsschutz für Ställe gewährleistet sein. Ministerin Hinz sagte, dass beim Gesetzgebungsverfahren nun der Bund am Zuge sei.

Mit Blick auf die Umsetzung des „nationalen Aktionsplans Kupierverzicht Schwein“ forderten die beiden HBV-Vertreter bundesweit gleiche Standards. Der Aktionsplan wurde von den Agrarministern im September beschlossen. Als erstes Bundesland hat jetzt Nordrhein-Westfalen einen Erlass herausgeben, der spätestens zur Jahresmitte 2019 greifen soll. Demnach sollen Schwänze nur kupiert werden dürfen, wenn der Betrieb nachweislich (noch) nicht darauf verzichten kann. Entweder erklärt der Schweinehalter nachvollziehbar, dass in seinem Betrieb oder bei seinem Vorlieferanten Probleme mit Schwanzbeißen bestehen. Oder er hält mindestens 1 Prozent der Tiere mit nicht gekürztem Schwanz. Damit soll geklärt werden, ob auf das Kupieren verzichtet werden kann. Der Aktionsplan soll für Schweinehalter wie auch für Veterinärbehörden Rechtssicherheit schaffen.

Keine Neuregelung vor Mitte des nächsten Jahres

Ein weiteres Thema war die neue Düngeverordnung, die jetzt von der EU-Kommission in Teilen verworfen wurde. Die Bundesregierung hat mittlerweile Vorschläge für eine weitere Verschärfung der Vorgaben an die Brüsseler Behörde gesandt. Ministerin Hinz geht davon aus, dass vor Mitte des nächsten Jahres keine Neuregelung kommen wird.

Anerkennung von Seiten des HBV gab es für die erfolgte Richtlinienänderung für die einzelbetriebliche Förderung in Hessen, mit der der Forderung des HBV nach einer Erhöhung der Fördersätze auf 40 Prozent für Güllelagerstätten entsprochen wurde. Der HBV fordert jedoch zusätzlich die Ausdehnung der Förderung auf Silageplatten und Festmistlagerstätten.

Kritik übte der HBV an der nach seiner Auffassung mangelnden Transparenz bei der Neuausweisung der benachteiligten Gebiete. So lägen auf lokaler Ebene nach wie vor keine Unterlagen über die durchgeführten Berechnungen vor, was die Akzeptanz weiter verringere. Der HBV forderte, das komplette Spektrum an Gestaltungsmöglichkeiten (unterschwellige Kriterien und spezifische Gebiete) zu nutzen, um unberechtigt aus der Kulisse gefallene Gebiete wiederaufzunehmen.

Mit Blick auf die Verhandlungen über die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik unterstrich die HBV-Spitze die Bedeutung der Ersten Säule für die Einkommenssicherung der Betriebe. Hierzu müsse eine stabile Finanzierung der GAP gewährleistet werden. Die Ausweitung standardmäßiger Verpflichtungen (Konditionalität) bei gleichzeitiger Kürzung des EU-Agrarbudgets sei inakzeptabel. Für neue Herausforderungen müssten auch neue Finanzmittel bereitgestellt werden.

hbv – LW 9/2019