Neue Vorab-Meldepflicht für Eiswein in Rheinland-Pfalz
Neue Verordnung trat am 5. September 2013 in Kraft
In Rheinland-Pfalz ist eine neue Vorab-Meldepflicht für Eiswein in Kraft getreten, mit der die Qualität der Weinspezialität im Land sichergestellt werden soll. Künftig müssen die Weinbaubetriebe bis zum 15. November eines Erntejahres ihre Meldung bei der Landwirtschaftskammer abgeben.

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Im Januar 2012 waren, laut Darstellung des Mainzer Landwirtschaftsministeriums, trotz vielerorts mangelnder Kälte und einem miserablen Zustand der Trauben landesweit rund 470 000 Liter Eisweinmost gekeltert worden. Allerdings hatten die Weinkontrolleure anschließend mehr als 90 Prozent der Partien beanstandet. „Bislang haben alle damit befassten Verwaltungsgerichte die Klagen von Winzern abgewiesen“, erklärte Höfken.
Welche Angaben werden verlangt?
„Um die Eisweinqualität im Land sicherzustellen, werden die Weinkontrolleure des LUA die zur Eisweinherstellung vorgesehenen Partien künftig schon vor der Lese im Auge behalten“, kündigte Höfken an. Zur Meldung vorgesehen sind folgende Angaben:
Betriebsnummer, Bezeichnung des Flurstückes (Gemarkung, Flur-Nr. und Flurstücks-Nr.), Rebsorte und Größe der Fläche differenziert nach Rebsorten.
„Die Betriebe müssen ihre Meldung bis zum 15. November bei der Landwirtschaftskammer abgeben. Dann ist die Hauptlese vorüber und klar zu sehen, was als Eiswein gelesen werden möchte“, bemerkte Höfken. Werde die Meldung nicht oder nicht richtig abgegeben, liege eine Ordnungswidrigkeit vor, die eine Geldbuße von bis zu 20 000 Euro nach sich ziehen könne, so Walter Reineck, der Referent für die Weinüberwachung im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten.
Bauern- und Winzerverband kritisiert zunehmende Bürokratie
Ein solches Meldeverfahren führt ohne weiteren Nutzen zu einem zusätzlichen bürokratischem Aufwand für die rheinland-pfälzischen Eisweinerzeuger, stellten BWV-Präsident Norbert Schindler und die Präsidenten der Weinbauverbände Rheinhessen und Pfalz, Ingo Steitz und Edwin Schrank, im Rahmen der Diskussion klar.
Die Ernte von Eiswein sei in besonderer Weise von den Witterungsbedingungen und damit von der Natur abhängig. Es werde daher auch in Zukunft in Einzelfällen immer wieder zu Abgrenzungsdiskussionen kommen, erläutern die Präsidenten.
Ein bürokratisches Vorabmeldeverfahren von WeinÂbergen, in denen Eiswein geerntet werden soll, werde in solchen Fällen nicht zur Klärung von Streitfragen beitragen können, sondern vielmehr zu einer weiteren bürokratischen Belastung der Betriebe führen.
Das Weinjahr 2012 mit optimalen Witterungsfaktoren und einer sowohl qualitativ als auch quantitativ durchweg hervorragenden Eisweinernte habe gezeigt, dass solche Weine auch unter den bisherigen Bedingungen problemlos geerntet und kontrolliert werden können, so die Weinbaupräsidenten abschließend.
LW – LW 37/2013