Mit Wald muss man auch Geld verdienen

Ministerin Puttrich spricht sich gegen Stilllegung aus

„Wald ist auch Wirtschaftsraum, es muss Geld verdient werden, sonst will ihn keiner haben.“ Dies hat Landwirtschaftsministerin Lucia Putt­rich auf der Generalversammlung des Hessischen Waldbesitzerverbandes vergangene Woche in Kloster Arnsburg bei Lich betont. Zudem plädierte sie im Hinblick auf Bewirtschaftungsregeln für Zurückhaltung. Der Staat müsse nicht überall eingreifen. Puttrich hob außerdem die Novelle des Hessischen Forstgesetzes, jetzt Waldgesetz, vor einigen Wochen hervor und lobte hierbei die Zusammenarbeit mit dem Waldbesitzerverband.

Mit dem neuen Waldgesetz zufrieden: Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich.

Foto: Mohr

Sie nannte es ein modernes und kompaktes Waldgesetz. So sei die Zahl der Paragrafen von 62 auf 33 reduziert worden. Die Spezifizierung des Betretungsrechts für Spaziergänger und andere Nutzergruppen, das in den Medien im Vordergrund stand, sei aber nicht der alleinige Schwerpunkt bei der Neuregelung gewesen.

Neue Regelungen für Gemeinschaftswälder

So gehe es auch um die Regelung der Forstbetriebspläne, die nur noch von Betrieben über 100 Hektar aufgestellt werden müssten. Waldbesitzende Kommunen, die von Hessenforst betreut werden, könnten sich ihre Forsteinrichtung von freien Sachverständigen oder eigenen Fachkräften anfertigen lassen. Zudem seien die Vorschriften für Gemeinschaftswälder neu geregelt worden. Die ehrenamtliche Arbeit habe eine bessere rechtliche Grundlage. Außerdem sei es für die Organisationen der Gemeinschaftswälder nun leichter, neue Einnahmequellen zu erschließen, sagte Puttrich. Damit sprach sie die im Gesetz neu verankerte Rechtsfähigkeit der Gemeinschaftswälder sowie die Möglichkeit an, die Vertretungsbefugnis der Vorstände auch bei Grundstücksgeschäften zu regeln.

Gern gesehene Gäste im Wald

Zum Waldbetretungsrecht sagte die Ministerin, dass vielen Menschen nicht bewusst sei, dass es Waldeigentümer gebe. Jetzt sei es gelungen, auch mit Hilfe eines runden Tisches, zu einer Lösung zu kommen, mit der alle leben könnten. Spaziergänger im Wald bezeichnete sie als „gern gesehene Gäste“. Das Gesetz sei, nach den Anfragen zu urteilen, zu einem Muster für andere Bundesländer geworden.

Gegen wissenschaftliche unbegründete Stilllegung

Im Hinblick auf die forstpolitische Diskussion lehnt Puttrich eine pauschale, wissenschaftlich unbegründete Flächenstilllegung ab. Diese diene keinem. Flächen, die der Produktion entzogen würden, erbrächten nicht automatisch bessere Umweltleistungen. Gleichwohl stehe sie beispielsweise zum Nationalpark Kellerwald. Sie machte deutlich, dass hierzulande nicht mehr Holz geerntet werde als nachwächst. Die Sorge über einen Raubbau sei unbegründet.

Die Ministerin wandte sich auch gegen einen Einschlagsstopp für Laubwaldbestände, die über 150 Jahre alt sind. „Das ist schlecht für den Klimawandel, weil der Wald woanders in der Welt abgeholzt wird. Der Waldbesitzer hat Pflichten aber auch das Recht, Erträge zu erwirtschaften.“ In ihrer Rede verwies sie darauf, dass die 60 000 Waldbesitzer in Hessen auch eine politische Kraft seien.

Vertrags- vor Verordnungsnaturschutz

Die Ministerin plädierte außerdem für den Vorrang für den Vertrags- vor den Verordnungs-naturschutz. Zur Frage der Zertifizierung, die auf der Versammlung diskutiert wurde (siehe Bericht zur Podiumsdiskussion S. 41), sagte die Ministerin: „Es gibt keine Pläne der Regierung, den Staatswald nach FSC zertifizieren zu lassen.“ In Bezug auf das vieldiskutierte Fracking zur Erdöl- und Erdgasgewinnung machte sie deutlich, dass keine Methode anzuwenden sei, wenn diese schädlich gegen Umwelt oder Menschen sei. Sie setze sich hierbei für eine Verschärfung des Bergrechts ein, in dem aufgrund seines Alters Methoden wie Fracking nicht berücksichtigt sind.

Nur das, was man kennt, schätzt man

Vertritt die drei Eigentumsarten im hessischen Forst: Michael Freiherr von der Tann.

Foto: Raupach

Die staatliche Forstförderung wird laut Ankündigung der Ministerin fortgeführt. „Wir wollen gute und leistungsfähige Dienstleister“, sagte sie in Bezug auf den Landesbetrieb Hessenforst, der neben dem Staatsforst auch kommunale und private Forstbetriebe beförstert. Die Mobile Waldbauernschule werde fortgeführt.

Das Thema Nachhaltigkeit, dass in diesem Jahr nach der Formulierung durch Hans Carl von Carlowitz vor 300 Jahren besonders gewürdigt wird, will sie auch in Hessen, dem mit 42 Prozent der Landesfläche waldreichsten Bundesland, noch stärker verankern, beispielsweise durch Mitmachaktionen für Jugendliche, nach dem Motto: „Nur das, was man kennt, das schätzt man.“

Verband vertritt drei Eigentumsarten

Der Präsident des Hessischen Waldbesitzerverbandes, Michael Freiherr von der Tann, hatte bei der Eröffnung der Generalversammlung den Zusammenhalt zwischen den Vertretern der drei Eigentumsarten, kommunaler und privater Forst sowie Staatsforst, hervorgehoben. „In der Vertretung nur einer Gruppe hätten wir weniger Einfluss,“ so von der Tann. Er würdigte die gute Zusammenarbeit mit dem hessischen Landwirtschaftsministerium.

Außerdem betonte er die Bedeutung der Forstwirtschaft für die Wertschöpfung und als Arbeitgeber im ländlichen Raum. Gleichzeitig beklagte er die immer neuen Regeln und dass die Forstwirtschaft immer mehr zum Spielball der Öffentlichkeit werde.

Denken in Generationen, statt in Wahlperioden

Der Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes Armin Müller lobte die gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen. Beiden Berufsgruppen sei das Denken in Generationen gemeinsam, die Politik denke dagegen in Wahlperioden. Er wandte sich gegen die Einschränkung unternehmerischer Entscheidungen und in diesem Zusammenhang auch gegen jede Flächenstilllegung.

Der geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes verwies mit Blick auf die Bewirtschaftung der kommunalen Wälder darauf, dass die Einnahmen aus dem Forst voll bei den Kommunen bleiben und nicht wie die Gewerbesteuer durch die Kreisumlage geschmälert werden.

CM – LW 35/2013