Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten

Analyse zur Getreidevermarktung 2023

Wer vorausschauend handelt und sein Vermarktungsrisiko minimiert, hat in diesem Jahr idealerweise bereits mindestens ein Viertel seiner Ernte vorverkauft. Aber längst nicht alle Landwirte haben die früheren Preisspitzen noch mitgenommen. Dabei war zu erwarten, dass an den Märkten weitere Korrekturen nach unten folgen. Aktuell erfolgt die Preisbildung auf einem komplexen Zusammenspiel zahlreicher Faktoren, was Prognosen über die weitere Marktentwicklung schwierig macht. Die Volatilität am Getreide- und Ölsaatenmarkt bleibt bestehen.

Wer jetzt noch alterntige Partien lagert, sollte diese vermarkten, um freie Lagerkapazitäten für die neue Ernte zu schaffen und Lagerschwund zu vermeiden.

Foto: Agrarpress

Die Versorgungssituation am Weltmarkt wird vom US-Landwirtschaftsministerium (USDA) insgesamt als komfortabel eingeschätzt. In der kommenden Saison 2023/24 könnten über alle Länder hinweg 789,8 Mio. t Weizen zur Verfügung stehen. Der Lagerbestand würde unter Berücksichtigung eines prognostizierten Verbrauchs von 794,6 Mio. t immer noch ein Niveau von 264 Mio. t erreichen. Zwar deuten die Prognosen für Russland (81,5 Mio. t) und die Ukraine (16,5 Mio. t) auf ein kleineres Angebot aus der Schwarzmeerregion hin. Größere Ernten in anderen Weltregionen können dies jedoch kompensieren.

Vom Markt gehen keine Knappheitssignale aus

Alleine für die Europäische Union rechnet die EU-Kommission inzwischen mit 140 Mio. t Weizen. Das wären etwa 6 Mio. t mehr als in der letzten Vermarktungskampagne. Allerdings mussten die Schätzungen für Spanien, das aktuell unter einer Dürre leidet, stark reduziert werden. Unterm Strich bleibt für die gesamte EU aber selbst beim Mais und der Gerste noch ein Plus. Über alle Kulturen hinweg liegt die aktuelle Hochrechnung bei beachtlichen 287,57 Mio. t. Im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 2022/23 holten die Farmer in der EU noch 267,68 Mio. t von den Feldern.

Dr. Nikos Förster, LLH, Fachgebiet Fachinformation Ökonomie und Markt  – LW 24/2023