Den Wildschäden gerecht werden
Neues Schälschadensverfahren spart Zeit
Für die Erfassung und das Monitoring von Rotwild-Schälschäden wurde auf Veranlassung des HMULV von Forstwissenschaftler, Dr. Oliver Trisl, ein neues Verfahren entwickelt. 2008 wurde es eingeführt. Das optimierte Verfahren spart im Vergleich zu herkömmlichen SchälÂschadensverfahren Zeit. Dr. Volker Grundmann erklärt das neue Schälschadensverfahren, das auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen angewandt wird.
Wald und Wild, insbesondere Rot- und Rehwild, sind häufig Gegenstand kontroverser Diskussionen. Je nach Blickwinkel des Betrachters (Jäger, Spaziergänger, Naturschützer, Förster, Holzverarbeiter) bestehen unterschiedliche Vorstellungen über diese Lebensgemeinschaft, wie die Schlagworte „Wald vor Wild“, „Rotwild gehört auf die Rote Liste“ bezeugen. Wild lebt im und vom Wald und gehört zu unserer Kulturlandschaft. So ist es sinnvoll, anhand objektiver Erhebungen für einen verträglichen Interessenausgleich und eine gesunde, artenreiche Lebensgemeinschaft Wald zu sorgen. Dem dient neben den Verbissgutachten das sogenannte Schälschadensgutachten.
Ein Schälschaden entsteht, wenn (hauptsächlich) Rotwild die Rinde von Bäumen abnagt und damit offene Wunden an den Bäumen verursacht. Das sind dann Eintrittspforten für holzzerstörende Pilze und Insekten, die die Vitalität der Bäume und die technische Verwertbarkeit des Holzes beeinträchtigt. Einerseits erfordert das Lebensrecht des Rotwildes, Schälschäden zu ertragen, andererseits dürfen sie auch nicht überhand nehmen.
Das Schälschadensgutachten ist nun der Maßstab, mit dem objektive Befunde gemessen werden. Die Begrenzung, wie viel Schälschaden hingenommen werden kann oder muss, ist ökonomisch und gesellschaftlich festzulegen. So dient das Schälschadensgutachten der Abwägung und dem Ausgleich der verschiedenen Bedürfnisse und Interessen.
Die Erfassung der Schälschäden ist sehr aufwendig. Deshalb wurde im bisherigen Verfahren nur der Schälschaden an der Buche als Indikator-Art und als häufigster hessischer Baumart ermittelt. Da die verschiedenen Baumarten offensichtlich „unterschiedlich gut schmecken“, also sehr unterschiedlich geschält werden, ist es ein Ziel des neuen Verfahrens, auch weitere Baumarten begutachten zu können, möglichst ohne den Aufwand zu erhöhen.
Das neue Verfahren soll folgende Anforderungen erfüllen:
- Eignung als permanentes Monitoring der Schälschäden in allen Rotwildbezirken und -gebieten.
- Verwendung von systematischen Raster-Stichproben; die Ortung der Rasterpunkte soll mit GPS erfolgen.
- Die Bezugsfläche (kleinste Auswertungseinheit) ist das Rotwildgebiet und, wenn Bezirke mit eigenständiger Wildbewirtschaftung bestehen, der Rotwildbezirk.
- Der Aufwand für Aufnahme und Auswertung ist nicht höher als beim bisherigen Verfahren.
- Bestände der Hauptbaumarten Buche (Bu) und Fichte (Fi), gegebenenfalls auch weitere Baumarten, werden in jeweils definierten Altersbereichen (schälfähige Bestände und Schichten) und Baumklassen nach Kraft (wie bisher) aufgenommen.
- Die Schadensintensität ist einfach und direkt schätzbar.
- Es wird „frischer“ (maximal ein Jahr alt), „alter“ (älter als ein Jahr), „frischer + alter“ und „kein“ Schälschaden unterschieden; Schälschutzmaßnahmen werden vermerkt sowie frisch entnommene Bäume.
- Verzicht auf die Unterscheidung von Sommer- und Winterschäle, Größe/Ausformung der Wunde und sonstigen Merkmalen.
Raster von 200 auf 200 Meter
Zunächst wird über ganz Hessen ein Punktraster von 200 mal 200 Meter gelegt. Jeder Punkt hat eine Identitätsnummer. Für jeden Rasterpunkt wird geprüft, ob ein schälfähiger Bestand in einem Rotwildgebiet „getroffen“ ist.
Ein schälfähiger Bestand kann in der Hauptschicht und in der Verjüngungsschicht vorliegen. Ein Unterstand mit dienender Funktion wird nicht einbezogen. Die Schälfähigkeit beginnt, wenn eine ausreichende Anzahl von Bäum(ch)en dem Äser genügend Widerstand zum Schälen bietet. Sie endet in der Regel bei Buche im Alter von 60 Jahren, bei Fichte und Edellaubbäumen im Alter von 40 und bei Eiche, Kiefer, Lärche und Douglasie mit 20 Jahren.
Aus der Gesamtheit der „Trefferpunkte“ werden durch Zufallsauswahl automatisiert die Stichprobenpunkte bestimmt. Die Anzahl der erforderlichen Stichprobenpunkte je Baumart soll aus statistischen Gründen 200 betragen. Da durch örtliche Besonderheiten einzelne maschinell ausgewählte Stichprobenpunkte ausfallen, wie bei Holzlagerplatz, Äsungsfläche, Windwurf oder Straßenkreuzung, erfolgt eine Erhöhung um 15 Prozent (30 Punkte) auf 230 Punkte.
In der Regel genügt es für ausreichend sichere Schälschadensaussagen, Bestände der Baumarten Buche und Fichte heranzuziehen. Verdichten sich Hinweise auf Probleme bei anderen Baumarten, sollte für diese eine eigene Stichprobe festgelegt werden. Für die Edellaubbäume kann das in Gebieten mit basischen Grundgesteinen erforderlich sein. Kommen für solche Baumarten nur weniger als 200 Stichprobenpunkte zusammen, so macht die Aufnahme dennoch Sinn, da sie einer „stichprobenbasierten Vollaufnahme“ entspricht.
An jedem Stichprobenpunkt werden die Schälschäden in einer Art Strichliste aufgenommen und anschließend gebietsbezogen ausgewertet. Ziel ist es, Aufnahme und Auswertung über elektronische Medien rationell durchzuführen. Für eine mobile Datenerfassung, den Datentransport und die Auswertung wird ein datenbankgestütztes Computerprogramm zur Verfügung gestellt. Die Stichprobenpunkte können jederzeit, spätestens nach zehn Jahren neu ausgewählt werden. Nach Großschadensereignissen kann ein Ersatz ausgefallener Punkte notwendig werden. Dabei sind Ersatzpunkte prinzipiell wieder zufällig auszuwählen.
Der Stichprobenpunkt
Ein Stichprobenpunkt besteht aus dem durch Hoch- und Rechtswert definierten Zentralpunkt sowie je einem Satelliten in Nord- und Südrichtung im Abstand von 25 Metern zum Zentralpunkt. Diese Ausformung sichert ähnlich wie die lang ausgezogene Traktfläche beim Verbissgutachten eine bessere Repräsentanz und reduziert damit den Gesamtaufwand.
Der jeweilige theoretische Mittelpunkt der drei Teile des Stichprobenpunktes wird zunächst topographisch mit GPS oder auf andere Weise bestimmt. Der diesem Punkt jeweils nächste Aufnahmebaum wird dann als faktischer Mittelpunkt mit Farbe markiert. Die Markierung ist für die Wiederauffindung im Rahmen der Kontrolle erforderlich. An jedem der drei Teile des Stichprobenpunktes werden sechs Bäume aufgenommen, also insgesamt 18 Bäume. Im rheinland-pfälzischen Verfahren werden 70 Bäum pro Stichrpobe aufgenommen, was einen dreimal so hohen Zeitaufwand benötigt. Aufnahmebäume sind Bäume der Kraft'Âschen Baumklasse 1 bis 3 der vorhandenen Wirtschaftsbaumarten, also auch die Mischbaumarten. Für die Mischbaumarten gilt in diesem Fall die Altersgrenze der jeweiligen Hauptbaumart.
Sind die Bäume zwar schälfähig, aber noch zu jung für eine Differenzierung nach Kraft, wird um den Mittelpunkt gedanklich ein Probekreis mit Radius von fünf Metern gebildet. Die sechs stärksten Bäume in diesem Probekreis sind dann die Aufnahmebäume.
Zum Vergleich eine Kontrollstichprobe
Liegt der Stichprobenpunkt ganz oder teilweise in einem Gatter, einem ehemaligen Gatter oder in einem Bestand mit Einzelschutz, ist die Aufnahme durchzuführen und diese Tatsache im Aufnahmebogen zu vermerken. Liegt ein Satellit in einem Bestand, in einer Bestands-Unterfläche oder auf einer Nebenfläche ohne schälfähige Probebäume, sind die entfallenden sechs Bäume zu je drei zusätzlich auf den verbleibenden Teilen aufzunehmen. Fallen beide Satelliten aus, werden alle 18 Bäume am Zentralpunkt aufgenommen. Nur wenn der Zentralpunkt selbst in einen Bereich ohne schälfähige Bäume fällt, entfällt der ganze Stichprobenpunkt.
Eine Kontrollaufnahme von fünf Prozent der aufgenommenen Stichprobenpunkte durch eine unabhängige Person sichert das Ergebnis der SchälÂschadensaufnahme ab. Diese Kontrollstichprobe ist essentieller Bestandteil des Verfahrens. Die aufzunehmenden Bäume können in wenigen Einzelfällen in Ãœbergangsbereichen liegen. So ist zum Beispiel die Grenze zwischen den Kraft'schen Baumklassen 3 und 4 – „mitherrschend“ und „beherrscht“ – keine scharfe Linie. Dadurch können zwischen Aufnahme und Kontrolle gewisse Abweichungen auftreten. Eine Abweichung in der Größenordnung bis zu einem Baumwert je Stichprobenpunkt – das entspricht einem Achtzehntel oder rund 6 Prozent – ist tolerierbar. Bei größeren Abweichungen ist die Aufnahme zu wiederholen oder nachzubessern.
In der Auswertung wird das mittlere Schälschadensprozent (Mittelwert) sowie bei ausreichender Stichprobengröße der standardisierte Schätzfehler mit dem 95-Prozent-Vertrauensintervall für alle Baumarten zusammen sowie für die Zielbaumarten des jeweiligen Rotwildgebietes/-bezirkes ermittelt, mindestens aber für die Buchen und die Fichten.
Das „95-Prozent-Vertrauensintervall“ ist ein Maß für die Aussagekraft des Mittelwerts und bedeutet: Wenn man aus allen Rasterpunkten mit schälfähigen Beständen/Schichten des Rotwildgebietes eine große Anzahl unterschiedliche Zufallsstichproben gleicher Größe ziehen würde, lägen 95 Prozent davon mit ihrem Mittelwert innerhalb dieses Intervalls. Oder anders ausgedrückt: Der Mittelwert einer zweiten Zufallsstichprobe würde mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit innerhalb dieses Vertrauensintervalls liegen.
Weitere Auswertungen sind denkbar. Das Verhältnis aus frischem und altem Schälschaden gibt einen ersten Hinweis auf den Trend der Schäden, der in der entstehenden Zeitreihe erst im Laufe der Jahre erkennbar wird. Durch den Verfahrenswechsel ist die alte Zeitreihe beendet, eine neue beginnt. Inwieweit eine gewisse Vergleichbarkeit dennoch besteht, wird erst die hessenweite Anwendung des neuen Verfahrens zeigen.
Der Praxistest
Im Staatswald der Forstämter Jossgrund und Burgwald konnte 2006/7 ein großflächiger Praxistest des neuen Verfahrens durchgeführt werden. Das Ergebnis war sehr zufriedenstellend:
- Das Verfahren ist sehr gut geeignet, die Ziele eines permanenten Monitoring der Schälschäden in allen Rotwildbezirken und -gebieten zu erfüllen.
- Die Schadensintensität ist für alle aufgenommenen Haupt- und Mischbaumarten einfach und direkt schätzbar. Der jeweilige Schätzfehler auf dem 95-Prozent-Niveau kann angegeben werden und ist aussagekräftig. Ein ausreichend großer Stichprobenumfang ist in den meisten Rotwildgebieten für die Hauptbaumarten Buche und Fichte gegeben. Damit werden rund 75 Prozent der Waldfläche in den schälfähigen Altersklassen und Schichten repräsentiert.
- Das systematische Raster mit Zufallsauswahl der Stichprobenpunkte spiegelt die tatsächlichen Verhältnisse in den untersuchten Altersklassen sehr gut wider.
- Ergebnisse des Prozentsatzes frischer Schälschäden an Buche liegen in beiden Testgebieten in der Größenordnung des bisherigen Verfahrens.
- Der Aufwand für das neue Schälschadensverfahren entspricht trotz der Einbeziehung weiterer geschädigter Baumarten dem des alten Verfahrens.
- Eine standardisierte Auswertung ist für das ganze Land möglich und wird datenbankgestützt entwickelt.
Eine kleine Enttäuschung für die Forstwissenschaftler brachte der Praxistest bezüglich der hohen Erwartungen an die GPS-Navigationstechnik. Bei dichten Beständen, hohen Wolkenmassen oder Regen ließ die Navigationsgenauigkeit sowie der unter diesen Umständen deutlich höhere Zeitbedarf doch etwas zu wünschen übrig. Spezielle Navigationsprogramme und das in den nächsten Jahren aufzubauende europäische „Galileo-System“ werden sicher den Mangel beheben. Die Aufnehmer werden allerdings dankbar sein, wenn es bei „Sauwetter“ keinen Sinn hat, durch Dickungen zu kriechen. Dr. Volker Grundmann, HMULV