Die Winzer müssen mit den Folgen leben

Mit Spannung erwarten die Winzer, wie die Umsetzung der Pflanzrechte in das neue Autorisierungssystem erfolgen wird. Die Zeit wird knapp, denn die delegierte Rechtsakte wurde im Dezember auf EU-Ebene verabschiedet und muss zügig in natio­nales Recht umgesetzt werden, das schon ab 1. Januar 2016 gelten soll. Nun hat das Bundesland­wirtschaftsministerium einen Entwurf zur Änderung des Weingesetzes vorgelegt. Der Wunsch der Winzer nach einer praxis­taug­lichen, unbürokratischen Umsetzung des Autorisierungssystems wird wohl nicht erfüllt. Die EU lässt den Mitgliedsstaaten wenig Gestaltungsspielraum und macht vieles komplizierter, als es sein müsste. Immerhin – wer seinen Weinberg rodet und im gleichen Weinwirtschaftsjahr wieder bepflanzt, hat keine großen Veränderungen. Kompliziert ist es, die Neupflanzungen zu regeln.

Die von der EU-Kommission beabsichtigte völlige Liberalisierung der Rebpflanzrechte konnte abgewendet werden, aber eine Ausdehnung der Weinerzeugung ist letztlich nicht zu verhindern. Die EU lässt eine mögliche Erweiterung um bis zu ein Prozent der Rebfläche jährlich zu. Rheinland-Pfalz kämpft für höchstens 0,1 Prozent, um möglichst behutsam in das neue System zu starten, denn die Auswirkungen sind nicht absehbar. Bei steigenden Weinmengen ist ein Preisverfall zu befürchten, denn neue Absatzmärkte sind nicht in Sicht. Unbekannt ist, ob die 3 000 Hektar bisher nicht genutzter Pflanz­rechte in den Anbau gehen.

Kriterien für eine Neuzuteilung von Genehmigungen sind noch unklar. Favorisiert wird, Steillagen zu bevorzugen. Fakt ist, dass das neue System zu vielen Veränderungen in den Betrieben und in der Verwaltung führen wird. Die Winzer müssen die neue Herausforderung annehmen und auch selbst Verantwortung tragen.

Bettina Siée – LW 11/2015