Wer zuerst kommt, mahlt zuerst
Außenbereich bleibt bei nachträglicher Wohnbebauung privilegiert
Trotz Ansiedlung im Außenbereich sehen sich landwirtschaftliche Betriebe immer wieder Beschwerden von Nachbarn ausgesetzt, die sich durch Geruchs- oder Lärmimmissionen gestört fühlen. Der folgende Beitrag von Tobias Heldmann, L&F Rechtsanwaltsgesellschaft in Friedrichsdorf, zeigt anhand eines jüngst vom Bundesgerichtshof bestätigten Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main die Voraussetzungen und Grenzen der Rücksichtnahmepflichten von Landwirten und Nachbarn auf.
Der Fall: Mitte der 1960er Jahre hat der Landwirt seinen Betrieb als Aussiedlerhof errichtet. Auf dem in der Randlage zum Ortsgebiet liegenden Hof werden Rinder und Milchkühe gehalten. Anfang der ...
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